Tabelle 1
α
Dachneigung
15°
30°
45°
60°
7.6 - LUFTEINLÄSSE
7.6.1 Luftzufuhr für natürliche Konvektion
(optional, Art. MORKRX)
Allgemeine Anforderungen (geltende Vorschriften)
Gemäß UNI 10683:2012 müssen alle mit Biomasse betriebenen
Geräte (Leistung ≤ 35 kW) mit Leitungen für die Zufuhr von Ver-
brennungsluft zur Brennkammer ausgestattet sein. Diese Leitun-
gen müssen so dimensioniert sein, dass eine effiziente und
vollständige Verbrennung gewährleistet ist.
Ein unzureichender Außenluftanschluss kann zu folgenden Proble-
men führen:
• Sauerstoffmangel im Aufstellraum mit potenziellen Gefahren
für die Sicherheit der Bewohner;
• schlechte Verbrennung, mit erhöhten Emissionen von
Schadstoffen (PM10, CO) und Problemen beim Rauchga-
sabzug.
Funktionen des Geräts
Das Gerät ist für zwei Hauptfunktionen ausgelegt:
• Wärmeerzeugung durch natürliche Konvektion oder Zwang-
sbelüftung;
• Zufuhr von externer Verbrennungsluft, um einen korrekten
Schornsteinzug und einen sicheren Betrieb sicherzustellen.
Anlagenbeschreibung
Es sind vier Lufteinlässe mit Ø 120 mm vorhanden: zwei auf der
•
Rückseite und zwei seitlich. Für den Betrieb in natürlicher Kon-
vektion dürfen jedoch nur zwei verwendet werden (siehe Abbil-
dung 6–7).
Die Installation erfordert das Bohren von zwei Wandöffnungen,
•
die entweder nach außen oder in einen belüfteten Raum führen
müssen.
Das Gerät sollte mit einem Abstand von ca. 15 cm zur Wand
•
oder zu brennbaren Bauteilen (ggf. mit Schutzvorrichtung)
aufgestellt werden.
Die Höheneinstellung erfolgt über außenliegende Stellfüße, die
•
mit einem 17-mm-Inbusschlüssel verstellt werden können.
Montage und Anschlüsse
Die zwei flexiblen Aluminiumrohre in die Wandöffnungen
•
einführen.
Rohre an der Außenseite bündig zur Wand abschneiden.
•
Die mitgelieferten PVC-Gitter auf die Rohrenden montieren.
•
Die Verwendung der originalen Lufteinlässe gewährleistet Ener-
gieeffizienz und Sicherheit.
Wartung und Sicherheit
Die Lufteinlässe sind regelmäßig auf Verstopfungen oder Bloc-
kaden zu prüfen.
Laut Vorschrift (DIN EN 13240 + FeuVO und Produkthandbuch)
muss eine freie Querschnittsfläche gewährleistet sein:
• ≥ 170 cm² für Geräte mit natürlicher Konvektion;
• ≥ 100 cm² für Geräte mit Zwangsbelüftung.
A
Abstand zwischen
Dachachse (First)
und
Dachfirstvorderseite
1,85 m
1,50 m
1,30 m
1,20 m
14
H
Mindesthöhe Au-
sgang vom Dach
Höhe der Rückflusszone
(Minimale H)
1,00 m
1,30 m
2,00 m
2,60 m
Abb. 6 – Natürliche Konvektion –
Ansaugung der Außenluft (Ø 120 mm) – rückseitig
Abb. 7 – Natürliche Konvektion –
Ansaugung der Außenluft (Ø 120 mm) – seitlich
Zusätzliche Vorschriftenhinweise
• Eine Abgasableitung über die Außenwand ist
nicht zulässig: Der Rauchgasabzug muss über
einen Schornstein bis oberhalb des Daches
erfolgen, gemäß UNI 10683 und entsprechend
den deutschen Regelungen (DIN V 18160-1,
FeuVO).
• Die Komponenten der Abgasanlage müssen der
Norm DIN EN 1443:2019-06 entsprechen (UNI
EN 1443).
• Der Aufstellraum muss laut den technischen
Unterlagen des Geräts über eine geeignete
Belüftung verfügen. In Deutschland gelten
hierfür insbesondere DIN 1946-6 und TRGI.
In Deutschland ist die Zustimmung des be-
vollmächtigten
erforderlich. Dieser überprüft u. a. die Luftzufuhr,
den Rauchgasweg, die Verbrennungsluftversor-
gung und die Einhaltung der Brandschutzvorschrif-
ten.
Z
0,50 m
0,80 m
1,50 m
2,10 m
Schornsteinfegers
zwingend