8.5 - TÄGLICHE VERWENDUNG
Nach erfolgreicher Durchführung der Probe-Anzündungen kann die Verkleidung des Feuerraums gemäß den Anweisungen in
diesem Handbuch (insbesondere Kapitel 4) sowie unter Einhaltung aller lokalen Vorschriften, einschließlich nationaler und euro-
päischer Normen, vorgenommen werden.
Während des normalen Betriebs muss der Benutzer stets größte Sorgfalt walten lassen, um gefährliche Situationen zu vermei-
den, und sich strikt an die Vorgaben dieses Handbuchs halten. Besonders wichtig ist:
Das Gerät darf nicht als Müllverbrenner verwendet werden. Es ist ausschließlich für den Betrieb mit den in diesem Hand-
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buch angegebenen Brennstoffen und Betriebsarten konzipiert. Eine unsachgemäße Verwendung kann die Sicherheit gefähr-
den, die Effizienz des Systems mindern und zum Verlust der Garantie führen.
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Während des normalen Betriebs können die Oberflächen des Feuerraums – insbesondere die Scheibe der Tür – sehr hohe
Temperaturen erreichen und bei Berührung Verbrennungen verursachen.
Aus diesem Grund ist es strengstens untersagt, brennbare Materialien oder Textilien in die Nähe der Glasscheibe zu
bringen. Es wird empfohlen, die Tür ausschließlich mit dem mitgelieferten Griff oder mit einem hitzebeständigen Schu-
tzhandschuh zu bedienen, um Verbrennungen zu vermeiden und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Während des normalen Betriebs muss die Schiebetür immer vollständig geschlossen bleiben – Ausnahme: Nachlegen
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von Holz. Das Öffnen der Tür bei brennender Flamme ist verboten: Es darf erst geöffnet werden, wenn sich Glut gebildet
hat, um Risiken für den Benutzer, Schäden am Gebäude und negative Umweltauswirkungen zu vermeiden.
Jedes Öffnen der Tür bringt Sauerstoff in die Brennkammer und kann zu einem plötzlichen Anstieg der Kohlenmonoxid-
Emissionen (CO) im Raum führen. Die Tür sollte langsam geöffnet werden – ein abruptes Öffnen kann einen plötzlichen
Druckabfall in der Brennkammer verursachen und Rauch austreten lassen.
Verwenden Sie niemals mehr Holz, als empfohlen, um die Struktur nicht zu beschädigen. Schäden durch Überladung mit
Holz sind nicht durch die Garantie abgedeckt.
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ACHTUNG: Dies ist einer der wichtigsten Punkte für den ordnungsgemäßen Betrieb des Kamins und für dessen langfristige
Lebensdauer. Wie in Abschnitt 8.1 beschrieben, hat trockenes Holz einen Heizwert von etwa 4,5 kW/h. Bei einer maximalen
Leistung des Feuerraums von ca. 16–20 kW bedeutet dies, dass die richtige Holzmenge pro Stunde ca. 5 kg beträgt. Wir
empfehlen allen Nutzern, in den ersten Monaten die Holzmenge zu wiegen, um ein realistisches Gefühl für den tatsächli-
chen Verbrauch pro Stunde zu entwickeln.
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Bestimmte ungünstige Witterungsverhältnisse – z. B. starker Wind – können den Zug beeinträchtigen und den Rauchabzug
behindern. In solchen Fällen ist es ratsam, weniger Holz nachzulegen und die Luftregulierung anzupassen, indem man an
der Verbrennungslufthebel, dem Rauchablenker oder der Rauchklappe entsprechende Einstellungen vornimmt.
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Löschen Sie das Feuer niemals durch das Eingießen von Wasser in die Brennkammer – der dadurch verursachte Tem-
peraturschock kann das Material beschädigen.
Im Brandfall muss das Feuer mit einem Feuerlöscher gelöscht werden.
Bei längerer Nichtbenutzung des Kamins sollte vor dem erneuten Anzünden geprüft werden, ob der Schornstein frei von Ver-
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stopfungen ist.
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Das Nachlegen von Holz darf ausschließlich bei vorhandenem Glutbett erfolgen.
Nur in diesem Zustand darf die Tür mit dem mitgelieferten Schlüssel geöffnet und das Holz nachgelegt werden. (Abb. 23a /
23b)
Abb. 23-a
8.6 – REINIGUNG UND WARTUNG
Um eine dauerhaft hohe Effizienz des Feuerraums zu gewährleisten, sind regelmäßige Reinigungs- und Wartu-
ngsmaßnahmen erforderlich. Einige Reinigungsarbeiten müssen täglich oder spätestens einmal im Monat vom
Benutzer des Geräts selbst durchgeführt werden. Andere Maßnahmen, wie eine gründliche Reinigung des Feuer-
raums und des Rauchabzugs, der eventuelle Austausch von Dichtungen (bei Abnutzung) sowie eine vollständige
Überprüfung des Geräts, sind in der Regel einmal jährlich durchzuführen.
Für diese Arbeiten wird empfohlen, stets qualifiziertes Fachpersonal zu beauftragen, das über die gemäß den
geltenden lokalen und nationalen Vorschriften erforderlichen Zulassungen verfügt.
8.6.1 – TÄGLICHE ARBEITEN
Vor jedem Anheizen sollte der Feuerraum von Ascherückständen vorheriger Verbrennungen befreit werden.
Falls die Asche noch heiß ist, muss sie in einem Metallbehälter aufbewahrt werden, der ein sicheres Abkühlen
ermöglicht. Danach kann die Asche ordnungsgemäß entsorgt oder – sofern gewünscht – als Dünger verwendet
werden.
Abb. 23-b
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