Betriebsanweisungen
Abbildung 5 Schutz.
Figura 2 A
Die Einstellung der vorderen (Pos.
Schutzvorrichtung (Pos. b Abbildung 5) muss vor dem Bohren vom Bediener
so vorgenommen werden,
abgedeckt sind.
Sollten
diese
Beispiel
auf Grund der Form des Werkstücks)
spezielle
Schutzvorrichtung
werden.
4.3.
Beleuchtung des Arbeitsplatzes.
Die Mindestbeleuchtung an den Arbeitsplätzen muss 300 Lux betragen.
Bei schlechten Lichtverhältnissen ist auf Anfrage als Optional eine Leuchte
mit entsprechender Anlage erhältlich, die an der Maschine montiert werden
kann.
Auf Anfragen kann eine Lampe (Option) einschließlich normgerechter
Anlage geliefert werden, die auf der Maschine montiert wird.
4.4.
Tischbeleuchtung. (Option).
Die zusätzliche Beleuchtung des Arbeitsbereiches erfolgt durch eine Nieder-
spannungs---Halogenlampe 20 Watt (24 Volt).
Für den Austausch der Lampensicherung siehe Kapitel
( Kap. 8.4.9.) der Wartung.
Rev. 01--2014
R32E R40E
a
dass alle gefährlichen Stellen vorn und seitlich
einstellbaren
Schutzvorrichtungen
konstruiert
Seite 25
b
Figura 2 B
a Abbildung 5)
nicht
muss eine gebrauchsfähige,
oder
bei
und der seitlichen
ausreichen
(zum
ELMAG angefordert