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Garantie

HINWEIS
12. Garantie
Verlust der Garantie
○ Die Komponenten dürfen in keiner Weise modifiziert, geändert oder
erweitert werden, es sei denn unter ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung durch KUNDO xT.
○ Jegliche Veränderung des Gerätes führt zum Verlust der Garantie!
Garantie auf die Messfunktion unserer Sensorkapsel
KUNDO xT garantiert seinen direkten Kunden, nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen, die fehlerfreie Messfunktion der Sensorkapsel
für einen Zeitraum von 4 Jahren ab dem Kaufdatum (Garantiefrist). Konkret
garantiert KUNDO xT, dass die Sensorkapsel innerhalb der Garantiefrist nicht
ausfällt, kalibriert bzw. nachjustiert werden muss.
Spätestens nach Ablauf der Garantiefrist muss die Sensorkapsel kostenpflichtig
gewartet werden, siehe „8.2 Wartung" auf Seite 45.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht, wenn:
• die Sensorkapsel Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die
durch eine unsachgemäße Verwendung verursacht wird oder Schäden
durch Missachtung der Vorgaben von KUNDO xT (gemäß Montage-/
Betriebs- und Wartungsanleitung SENSOR UNIT S) entstanden sind
• die Sensorkapsel Merkmale aufweist, die auf fremdes Einwirken oder
sonstige Eingriffe schließen lassen
Ausgleich im Garantiefall
Im Garantiefall wird KUNDO xT den Produktfehler nach eigenem Ermessen
durch eine kostenfreie Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter
Teile ausgleichen. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen KUNDO xT,
insbesondere auf Schadensersatz oder Ein- sowie Ausbaukosten etc., sind
ausgeschlossen.
Weitere vertragliche oder gesetzliche Rechte des Kunden gegenüber
KUNDO xT werden jedoch durch diese Regelung nicht berührt.
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