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Das Gerät darf nicht abgedeckt werden. Es besteht Brandgefahr.
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Das Gerät muss ringsum frei auf einem ebenen waagerechten Untergrund stehen. Die Sicherheitsabstände müssen immer
eingehalten werden.
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Das Gerät niemals Wasser oder anderen Flüssigkeiten aussetzen.
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Benutzen Sie das Heizgerät nicht mit einem Zeitschalter oder einem anderen Schalter, der das Gerät automatisch einschal-
tet, da sonst Brandgefahr besteht.
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Das Heizgerät darf nicht unmittelbar unterhalb einer Wandsteckdose aufgestellt werden.
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Symbole, die sich an Ihrem Gerät befinden, dürfen nicht entfernt oder abgedeckt werden. Nicht mehr lesbare Hinweise am
Gerät müssen umgehend ersetzt werden.
Reinigung
– Gerät ausschalten und vollständig abkühlen lassen.
– Netzstecker ziehen.
– Gerät mit leicht angefeuchtetem Tuch abwischen.
– Zur Reinigung von Heizstäben und Reflektor einen Pinsel mit langen, weichen Borsten verwenden.
Entsorgung
Gerät entsorgen
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusam-
men mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und
Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu-
zuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichti-
gen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben.
Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Ver-
treibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen
die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
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