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Viessmann VITOCHARGE VX3 Planungsanleitung Seite 38

Hybrid-stromspeicher mit lithium-eisenphosphat-batterien
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Planungshinweise
4.5 Hinweise zur Umsetzung der Wirkleistungsbegrenzung mit Photovoltaikanlagen von
Drittanbietern
Es ist vorab zu klären, welche vorhandenen bzw. zu installierenden
Wechselspannungs-Erzeuger der Einspeiselimitierung unterliegen
(z. B. Installationsdatum, Vorgaben des Verteilnetzbetreibers).
Umsetzungmöglichkeiten der Wirkleistungsbegrenzung mit Photovoltaikanlagen von Drittanbietern
Die Umsetzung der Einspeisebegrenzung des Vitocharge zusam-
men mit Photovoltaikanlagen von Drittanbietern kann auf 3 Arten
erfolgen:
■ Variante 1:
Jeder Photovoltaik-Wechselrichter begrenzt sich selbst.
■ Variante 2:
Der Vitocharge VX3 übernimmt die Begrenzung für sich und die
anderen Photovoltaikanlagen.
■ Variante 3:
Ein übergeordnetes Energiemanagement übernimmt die Begren-
zung für den Vitocharge VX3 und die anderen Photovoltaikanla-
gen.
Variante 1
Jeder Photovoltaik-Wechselrichter begrenzt sich selbst.
Bei dieser Variante wird in jedem Photovoltaik-Wechselrichter die
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Einspeisebegrenzung separat und nur für das betreffende Gerät ein-
gestellt. Diese Variante erlaubt daher auch individuelle Einstellun-
gen, falls aufgrund des Installationsdatums unterschiedliche Begren-
zungen gefordert sind. Bei der Inbetriebnahme des Vitocharge VX3
wird nur die am Vitocharge VX3 installierte Photovoltaik-Leistung
eingetragen.
Falls die weiteren Photovoltaik-Wechselrichter zwischen dem Vito-
charge VX3 und dessen Energiezähler installiert sind, ist bei der
Inbetriebnahme des Vitocharge VX3 die „statische Wirkleistungs-
begrenzung" auszuwählen. In diesem Fall laden auch die weiteren
Photovoltaik-Wechselrichter die Batterie. Energie oberhalb der ein-
gestellten Einspeisegrenze des Vitocharge VX3 kann nur zum Laden
der Batterie genutzt werden, nicht für die Haushaltsverbraucher.
Falls sich die weiteren Photovoltaik-Wechselrichter vor dem Energie-
zähler befinden, sollte die „dynamische Wirkleistungsbegrenzung"
eingestellt werden. Energie oberhalb der eingestellten Einspeise-
grenze des Vitocharge VX3 kann zum Laden der Batterie und für
Haushaltsverbraucher genutzt werden. Die weiteren Photovoltaik-
Wechselrichter können dann die Batterie nicht laden.
Variante 2
Der Vitocharge VX3 übernimmt die Wirkleistungsbegrenzung für sich
und die anderen Photovoltaikanlagen.
Bei dieser Variante müssen die weiteren Photovoltaik-Wechselrich-
ter zwischen dem Vitocharge VX3 und dessen Energiezähler ange-
schlossen werden. Bei den weiteren Wechselrichtern wird die Photo-
voltaik-Einspeisebegrenzung deaktiviert, da der Vitocharge VX3 für
diese die Wirkleistungsbegrenzung mit übernimmt. Bei der Inbetrieb-
nahme des Vitocharge VX3 muss die gesamte Photovoltaik-Leistung
(die Photovoltaik-Leistung am Vitocharge und die Leistung an den
weiteren Photovoltaik-Wechselrichtern) eingetragen werden. Damit
der Vitocharge VX3 die Wirkleistungsbegrenzung auf die Gesamt-
leistung am Energiezähler regelt, muss die „dynamische Wirkleis-
tungsbegrenzung" eingestellt werden. Die Batterie des Vito-
charge VX3 wird in diesem Fall aus der gesamten Photovoltaik-Leis-
tung geladen (auch aus den weiteren Photovoltaik-Wechselrichtern)
und die abgeregelte Photovoltaik-Leistung kann zum Laden der Bat-
terie und für die Haushaltsverbraucher genutzt werden.
VIESMANN
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(Fortsetzung)
Grundsätzlich unterstützt der Vitocharge VX3 die auswählbaren Wir-
kleistungsbegrenzungen auch mit weiteren Wechselspannungs-Leis-
tungserzeugern:
■ Feste Einspeisebegrenzung
■ Fernsteuerbarkeit per Rundsteuer-Empfänger
■ Energie-Management-System
Bei dieser Variante ist zu berücksichtigen, dass die am Vito-
charge VX3 angeschlossene Photovoltaik-Leistung (kWp) mindes-
tens der Leistung der Abregelung entsprechen muss.
Beispiel:
10 kWp Gesamtleistung
70 % geforderte Abregelung
An den Vitocharge VX3 müssen mindestens 3 kWp angeschlossen
werden, damit dieser die Anforderung einhalten kann und für die
gesamte Photovoltaikanlage die Abregelung übernehmen kann.
Variante 3
Ein übergeordnetes Energie-Management-System übernimmt die
Wirkleistungsbegrenzung für den Vitocharge VX3 und die anderen
Photovoltaikanlagen.
Bei dieser Variante müssen alle Photovoltaik-Wechselrichter an das
Energie-Management-System angebunden und über dieses abregel-
bar sein. Beim Vitocharge VX3 wird der Modus „Energie-Manage-
ment-System" gewählt. Bei der Inbetriebnahme des Vitocharge VX3
wird nur die am Vitocharge VX3 angeschlossene Leistung eingetra-
gen. Ob „statische" oder „dynamische Wirkleistungsbegrenzung" ein-
zustellen ist, wird in diesem Fall durch die Anleitung des Energie-
Management-Systems vorgegeben.
Wechselspannungs-gekoppelte Erzeugungsanlagen
Wechselspannungs-gekoppelte Erzeugungsanlagen, die keine Pho-
tovoltaikanlagen sind (z. B. Vitovalor), sollen in der Installationsanlei-
tung nicht gesondert betrachtet werden. Bei Variante 2 kann es vor-
kommen, dass das Photovoltaik-Feld ggf. zu früh begrenzt wird, falls
gleichzeitig der Vitovalor einen Beitrag zur Netzeinspeisung leistet.
VITOCHARGE VX3

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