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T.I.P. UV-C-SU 11 W Original-Gebrauchsanweisung Seite 11

Uv-c strahler

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Originalgebrauchsanweisung
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie auf www.elektrogesetz.de.
Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG
(Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungsquoten):
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
veröffentlicht jährlich ausführliche Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten und die in
Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen
Zielvorgaben auf seiner Internetseite:
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-
und-elektronikaltgeraete.
Hinweise zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den
Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der
Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als
Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere
die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung
funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.
Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung
der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundesunter-
beteiligung-der-laender/
Unter der WEEE-Registrierungsnummer DE 75795775 sind wir bei der Stiftung
ElektroAltgeräte Register (ear), Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Händler und
Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten registriert.
T.I.P. – Technische Industrie Produkte GmbH
Siemensstraße 17 | 74915 Waibstadt | www.tip-pumpen.de
Informationen zum Batteriegesetz 2 - BattG2
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren
besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber, Cadmium oder Blei
enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb
des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien
und Akkumulatoren zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei
einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können
Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten. Weitere Informationen zum
Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter: www.batteriegesetz.de
Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung
zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.
Batterien können chemische Gefahrstoffe enthalten, die sowohl die Umwelt belasten und die
Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Insbesondere beim Umgang mit
lithiumhaltigen Batterien ist Vorsicht geboten, da sich diese zudem bei unsachgemäßer
Behandlung leicht entzünden können und Brände verursachen können. Batterien und
Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden
können, müssen getrennt von diesem entsorgt werden.
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