Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 3 (ElektroG3)
Symbolerklärung
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw.
Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden
darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer, vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten,
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden
können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies
gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Zur Rückgabe
stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektroaltgeräte sowie gegebenenfalls
weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen
können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.
Auch Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte
Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen.
Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen sowie ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle
Lager- und Versandflächen.
Datenschutzhinweis
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst
für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen
Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur Entsorgung
zurückgeben, und führen diese einer separaten Sammlung zu.
8
Originalgebrauchsanweisung