8. Garantiebedingungen
1. Die Garantie wird für die Zeit von 24 Monaten gewährt.
2. Die Garantiefrist beginnt mit dem Verkaufsdatum des Produkts an den Endverbraucher, das
im Garantieschein eingetragen ist und durch einen vom Verkäufer erstellten Verkaufsbeleg
(Rechnung) bestätigt wird.
3. Der Garant sichert ein fehlerfreies Funktionieren der Heizpatrone sofern sie gemäß dieser
Bedienungsanleitung installiert und betrieben wird
4. Eine Beschädigung des Heizelements wegen abgesetztem Wasserstein unterliegt keiner
Garantie.
5. Während der Garantiedauer hat der Nutzer Anspruch auf kostenlose Reparatur von
jeglichen Beschädigungen der Heizpatrone, die auf den Hersteller zurückzuführen sind. Die
Beschädigungen werden in einer Frist von 14 Tagen ab Anmeldedatum beseitigt.
6. Die Garantie erstreckt sich auf keine Mängel, die auf eine fehlerhafte Nutzung, durch
unbefugte Personen vorgenommene Reparatur- und Umbauarbeiten oder auf eine
anleitungswidrige Montage oder Bedienung des Gerätes zurückzuführen sind.
7. Sofern Fehler in der Arbeitsweise der Heizpatrone auftreten, sind diese entweder dem
Kundendienst des Herstellers oder Verkaufsstelle zu melden.
8. Die Reparaturweise des Gerätes bestimmt der Hersteller.
9. Voraussetzung für jegliche Reparaturarbeiten in Rahmen der erteilten Garantie ist ein
richtig ausgefüllter, vollständiger Garantieschein ohne Fehlerkorrekturen.
10.In Angelegenheiten, die die vorstehenden Bedingungen nicht regeln, finden die
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung.
11.Es wird empfohlen, den Garantieschein während der ganzen Nutzungsdauer der
Heizpatrone aufzubewahren.
Version 02/33
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EJK 3,0-9,0