10
2.3.2
2.4
2.4.1
Schaltkasten Schilder
1 Stern-Dreieck Schalter
2 Amperemeter
3 Schutzbrille, Ohrenschützer & Sicherheitsschuhe müssen getragen werden
4 Vor dem Öffnen der Maschine Netzstecker ziehen
5 Notausschalter und Anlage-Ein Taster (START)
6 Warten! Vor dem Umschalten von STERN auf DREIECK- mindestens 10 Sekunden warten
7 Fahrtrichtung Vor/Zurück Schalter
8 Strahlmittelventilschild neben dem Dosierhebel
9 Potenzielle Gefahr für Träger von Herzschrittmachern
10 Geschwindigkeitsregler
Todmannschalterhebel
f Schalten Sie die Absauganlage ein. Ziehen Sie den Not-Aus Schalter und drücken Sie
den Anlage-Ein Taster (START).
f Betätigen Sie den Todmannschalterhebel (Nr. 239) und prüfen Sie die Fahrtrichtung und
Geschwindigkeit der Maschine.
f Mit dem Fahrtrichtung Vor/Zurück Schalter kann die Fahrtrichtung geändert werden.
f Gestrahlt werden darf nur in die Richtung in der vom Bediener rückwärts gegangen wer-
den muss.
f Die Fahrgeschwindigkeit wird mit dem Geschwindigkeitsregler am rechten, unteren
Ende des Schaltkastens eingestellt.
f Fahren Sie mit der Maschine an die Stelle, an der das Strahlen beginnen soll.
f Drehen Sie den Stern-Dreieck Schalter des Turbinenmotors erst in die Stern-, dann in
die Dreieckposition. Warten Sie vor dem Umschalten mindestens 10 Sekunden.
Die richtige Drehrichtung des Schleuderrades
Drehstrommotore können grundsätzlich in zwei Richtungen anlaufen. Für die Kugelstrahl-
maschine wird die Drehrichtung durch einen Sensor überprüft. Bei falscher Drehrichtung
kann die Maschine nicht mittels des START Tasters aktiviert werden.
Wechsel der Drehrichtung
Wechsel der Drehrichtung
f Der Netzstecker ist als Phasenwender ausgelegt. Durch Einstecken und Drehen eines
Schlitzschraubenziehers werden zwei Phasen gewendet und die Turbine wird in richtiger
Drehrichtung anlaufen.
f Drehen Sie wieder den Stern-Dreieck-Schalter in die Stern Position.
f Warten Sie bis der Turbinenmotor auf maximaler Drehzahl läuft und drehen Sie den
Schalter dann in die Dreieck Position.
f Betätigen Sie den Todmannschalterhebel (Nr. 237-239).
InBetrIeBnahme