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Defro Home DBE OPTIMA 12,0 Bedienungsanleitung Seite 13

Aufputz-einzelfunktions-elektrokessel

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Die Garantie hat auch keinen Einfluss auf sonstige Ansprüche des
Käufers, die ihm aufgrund der Rechtsvorschriften zustehen, darunter
auch in Bezug auf die vertraglichen Abweichungen. Der Käufer kann
die die Rechte aus der Gewährleistung ungeachtet der Garantierechte
ausüben. Wird der Käufer die Rechte aus der Garantie in Anspruch
nehmen, wird der Fristablauf zur Ausübung der Garantieansprüche
mit dem Datum der Mangelanmeldung ausgesetzt. Diese Frist läuft
weiter mit dem Datum, an dem der Garantiegeber die
Pflichtenerfüllung aus der Garantie abgelehnt hat oder nach dem
wirkungslosen Zeitablauf für ihre Erfüllung.
25) In den mit dieser Unterlage und dem Garantieschen nicht geregelten
Angelegenheiten werden die Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches aus Art. 577 – 581 angewandt.
10.1. GARANTIEBEDINGUNGEN „SERVICE 48H"
1)
Das Programm „Service 48h" gilt für die Heizanlagen, die von DEFRO
R. Dziubeła sp. k. hergestellt sind.
2)
Eine Reklamationsanmeldung ist über die Vertriebsstelle oder direkt
an die Firma unter Fax-Nr. 41 303 80 85, per E-Mail:
oder schriftlich an die Adresse der Firma zu richten.
3)
Als Bedingung für die Anerkennung der Reklamation gilt die Vorlage
des Kaufbelegs und das ordnungsgemäße Ausfüllen des
Garantiescheines zusammen mit der Reklamationsanmeldung.
4)
„Service 48h" gewährleistet, dass sich DEFRO R. Dziubeła sp. k. alle
Mühe gibt, damit die Zeit für die Behebung aller Störungen, die die
Nutzung der Heizanlage von DEFRO verhindern/wesentlich
erschweren, zwei Werktage ab Anmeldung nicht überschreitet.
5)
Die Dauer der Mangelbehebung kann sich aus den von DEFRO R.
Dziubeła sp. k. nicht zu vertretenden Gründen verlängern, u.a. beim
Austausch der Konstruktionsteile, dem Fehlen der Ersatzteile beim
Zulieferer, ungünstiger Witterung bzw. höherer Gewalt.
6)
Nichteinhaltung dieser Reparaturfrist stellt keine Grundlage für die
Ansprüche der Kunden gegenüber der DEFRO R. Dziubeła sp. k. oder
einer autorisierten Servicewerkstatt dar.
7)
Um die Servicebedienung zu vereinfachen, werden Hotlines unter den
Telefonnummern 509 702 720 und 509 577 900 bereitgestellt. Unter
diesen Nummern erhalten Sie erforderliche Informationen und Hilfe
bei der Erledigung jeder Servicesache.
Wir teilen mit, dass ein etwaiger Austausch einer von dem Betreiber beanstandeten
Baugruppe der Anlage bedeutet nicht, dass DEFRO dadurch die Garantieansprüche
des Anlagenbetriebes anerkennt und die Bedienung der Reklamation abschließt.
DEFRO behält sich vor, den Betreiber der Anlage mit den Austausch-/Reparaturkosten
innerhalb von 60 Tagen nach der durchgeführten Reparatur zu belasten, sollte im
Rahmen eines nach der Reparatur durchgeführten Gutachtens festgestellt werde,
dass die betreffende Baugruppe aus den vom Hersteller unabhängigen Gründen
beschädigt wurde (z.B. Kurzschuss in der Stromanlage, Überspannung, Überflutung,
mechanische, mit bloßem Auge nicht erkennbare Beschädigung usw.), die von der
Service bei der Reparatur am Aufstellungsort des Kessels nicht erkannt werden
konnte. DEFRO stellt dann eine entsprechende Rechnung für die Reparatur/den
Austausch der betreffenden Baugruppe und legt der Rechnung das Protokoll des
Gutachtens bei. Gelichzeitig teilen wir mit, dass die fehlende Zahlung für diese
Rechnung in einer Frist von 14 Tagen seit Ausstellung führt zum unwiderruflichen
Verlust der Garantie für die Nutzung der Anlage und diese Information wird in unserem
computerunterstützten Überwachungssystem erfasst. Als Zahlungsdatum gilt das
Datum der Gutschrift Ihrer Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.
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serwis@defro.pl

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