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Defro Home DBE OPTIMA 12,0 Bedienungsanleitung Seite 12

Aufputz-einzelfunktions-elektrokessel

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5) Zusammen mit den Garantiebedingungen und dem Garantieschein
werden dem Käufer auch die Bedienungsanleitung ausgehändigt, in der
die Bedingungen für den Kesselbetrieb, seine Montage und Parameter
des Schornsteines, des Brennstoffs und des Kesselwassers angegeben
sind.
6) Der Garantiegeber garantiert eine zuverlässige Funktion des
Kessels, soweit die dafür geltenden Bedingungen aus der
Bedienungsanleitung eingehalten werden, davon insbesondere im
Bereich Brennstoffparameter und Anschluss an die Schornsteinanlage.
Die Garantie umfass eine bestimmungsgemäß und nach der
Bedienungsanleitung benutzte Ware. Der Garantiegeber haftet nicht für
die normale Abnutzung der Ware infolge dessen Verwendung.
7) Die Dauer der Garantiepflichten wird ab dem Datum der
Warenausgabe und den Käufer gerechnet und beträgt:
a)
2 Jahre für zuverlässige Funktion der Anlage.
b)
Von der Garantie sind verschleißbare Teile, insbesondere
Schrauben, Mutter, Griffe usw. ausgeschlossen.
8) Die Garantie gilt für das Gebiet der Republik Polen.
9) Während der Garantiedauer gewährleistet der Garantiegeber
kostendlose Reparaturen wie die Behebung eines Sachmangels in
einer Frist von:
a) 14 Tagen ab Anmeldungsdatum, falls die Mangelbehebung nicht
nach dem Austausch der Konstruktionsteile erfordert,
b) 30 Tage ab Anmeldungsdatum, falls die Mangelbehebung nach dem
Austausch der Konstruktionsteile erfordert,
c) vorbehaltlich Ziff. 3 und 4 dieser Garantiebedingungen.
Sollte die mangelhafte Ware infolge der Reklamationsprüfung gegen
neue Ware ausgetauscht oder wesentliche Reparaturen durchgeführt
haben, beginnt die Laufzeit der Garantie von der Anlieferung der
ausgetauschten oder reparierten Ware neu an. Beim Austausch von
einem Teil der beanstandeten Ware, beginnt die Laufzeit der Garantie
neu nur für diesen Teil an. In anderen Fällen verlängert sich die
Garantedauer um die Zeit, in der die Ware wegen der angemeldeten
Reklamation nicht benutzt werden konnte.
10) Der Käufer soll eine erforderliche Behebung eines Sachmangels im
Rahmen der Garantie (Reklamation) unverzüglich nach der
Feststellung des aufgetretenen Sachmangels anmelden spätestens
jedoch binnen 14 Tagen nach der Mangelfeststellung.
11) Die Reklamation ist an die Adresse des Garantiegebers (Ruda
Strawczyńska 103a, 26-067 Strawczyn, Polen) zu richten, indem der
Käufer eine ausgefüllte und von der autorisierten Vertriebsstelle oder
einem
anerkannte
Reklamationsanmeldung, die in der Bedienungsanleitung enthalten ist,
sendet. In der Reklamationsanmeldung sind folgende Angaben
erforderlich:
a)
Typ und Größe der Anlage, Serien-Nr., Nr. des Herstellers
(diese Daten sind dem Typenschild zu entnehmen),
b)
Datum und Ort des Einkaufs,
c)
Bündige Beschreibung der Beschädigung,
d)
Genaue Adresse und Telefonnummer des Käufers.
12) Der Garantiegeber haftet nicht für die Überschreitung der in Abs. 9
genannten Fristen, falls der Garantiegeber oder sein Vertreter zur
Behebung des Mangels in der mit dem Käufer festgelegten Frist bereit
ist, kann aber die Reparatur aus Gründen nicht durchführen, die der
Garantegeber nicht zu vertrete hat (z.B. fehlender Zugang zur Anlage,
Stromausfall, höhere Gewalt, Abwesenheit des Käufers usw.).
13) Sollte der Garantiegeber in dem Bereitschaftszustand zur
Mangelbehebung zweifach die Garantiereparatur aus den vom Käufer
zu vertretenen Gründen nicht durchführen können, so gilt es, dass der
Käufer auf den Anspruch aus der Garantieanmeldung verzichtet hat.
Eine erbeute Anmeldung desselben Mangels ist auf diesem Wege nicht
mehr möglich.
14) Falls der beanstandete Mangel nicht behoben werden kann oder
die Waren nach drei durchgeführten Reparaturen immer noch
nagehafte Funktion aufweist, kann aber weiter betrieben werden, hat
der Käufer Recht auf:
a)
Senkung des Warenpreises verhältnismäßig zur Senkung des
Nutzwerts der Ware,
b)
Austausch der mangelhaften gegen mangelfreie Ware.
15) Der Warenaustausch findet auch dann statt, wenn der
Garantiegeber feststellt, dass der Warenmangel nicht behoben
werden kann.
Vertriebspartner
gestempelte
16) Der Garantiegeber haftet nicht für die Eignung der Ware für den
Käufer, davon für die falsche Auswahl der Waren hinsichtlich der Größe
der beheizten Fläche (z.B. Installation von Anlagen mit allzu geringer
oder großer Leistung im Vergleich zum Bedarf). Es wird empfohlen,
die Auswahl der Anlage zusammen mit einem Planungsbüro oder dem
Garantiegeber zu treffe. Der Garantiegeber haftet nicht für Verlust der
gespeicherten Daten oder für wirtschaftliche Verluste und den
entgangenen Gewinn.
17) Der Garantiegeber wird die Erfüllung der Garantieansprüche des
Käufers verweigern, wenn folgendes festgestellt wird:
a) eine Beschädigung oder Bruch der Siegel;
b) die Ware nicht identifiziert werden kann (d.h. Übereinstimmung der
vorgelegten Ware mit der Warenbeschreibung, geänderte oder
unlesbare Unterlagen);
c) Beschädigungen aufgrund vom unsachgemäßen Transport durch
den Käufer oder im Auftrag des Käufers:
d) Änderungen der Ware, darunter eigenmächtiger Austausch der
Teile gegen nicht originelle bzw. gebrauchte Ersatzteile, oder
Reparatur außerhalb einer autorisierten Servicewerkstatt usw.;
e) Entstehung von mechanischen, chemischen bzw. thermischen
Schäden aus Gründen, die nicht in der verkauften Ware verankert
sind;
f) Beschädigung von verschleißbaren Teilen, insbesondere
Schrauben, Mutter, Griffe, Keramikteile und Dichtungen;
g) Beschädigungen wegen unsachgemäßer Nutzung der Ware,
insbesondere wenn die mangelhafte Funktion als Folge vom falschen
Schornsteinzug oder falsch eingestellter Leistung gilt;
h) angemeldete Mängel unwesentlich sind und haben keinen Einfluss
auf den Nutzwert der Ware.
18) Diese Garantie schließt aus:
a) Betriebsmittel für die Ausübung des Gewerbes oder industrielle
Anwendungen;
b) Bestandteile der Elektroausrüstung;
c) Beschädigungen infolge vom falschen Anschluss, anderer Geräte
oder anderen Zubehör als vom Garantiegeber empfohlen;
d) Beschädigungen infolge von externen Einflüssen, u.a. höhere
Gewalt;
e) Beschädigungen durch Tiere;
19) Die vom Garantiegeber anerkannten Garantiereparaturen sind
kostenlos. Der Garantiegeber kann jedoch die Kosten im
Zusammenhang mit der Reklamationsanmeldung in Rechnung stellen,
wenn die Reklamation aufgrund der Feststellung der in Abs. 16 und 17
genannten Umstände nicht anerkannt wird.
20) Die Reklamationsanmeldung kann ausschließlich in folgenden
Fällen berücksichtigt werden:
a) Einhaltung der in dieser Unterlage genannten Fristen;
b) Erfüllung von weiteren Garantiebedingungen;
c) Vorlage des Kaufbelegs – darunter verstehen sich Rechnungen,
Kassenbelege bzw. andere Kaufnachweise gemäß den geltenden
Vorschriften.
21) Die Installation kann ein Monteur mit Montagebefugnissen
durchführen, wobei seine Eintragung und sein Stempel in dem
Garantieschein erforderlich sind.
22) Die erste Inbetriebnahme sowie alle Reparaturen und sonstige
Maßnahmen, die außerhalb der in der Bedienungsanleitung
beschriebenen Betreibermaßnahmen liegen, dürfen ausschließlich vom
autorisierten und vom Hersteller geschulten Service durchgeführt
werden. Die erste Inbetriebnahme ist kostenpflichtig und vom Käufer zu
tragen.
23) Die Garantiereparaturen finden an dem Aufstellungsort der Ware
statt. Falls die Anmeldung einen Teil der Ware betrifft, darunter des
elektrischen Teils (z.B. elektronischer Regler), ist dieser Teil an den
Garantiegeber auf seine Kosten zu versenden. Die Rückgabe des
mangelhaften Geräts stellt eine der Bedingungen für die Anerkennung
der Reklamation und kostenlose Reparatur dar. Wird der betreffende
Teil nicht innerhalb von 7 Werktagen versendet, kann die Reklamation
abgelehnt und der Käufer mit deren Kosten belastet werden.
24) Die Bestimmungen dieser Unterlage beschränken keinesfalls die
Rechte aus der aufgrund von der Gewährleistung angemeldeten
Reklamation.

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