Bestätigung nach § 5 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3)
Es wird bestätigt, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische
Ausrüstung der Maschine oder Anlage
Hebebühnentyp: 1-Säulen-Hydraulikhebebühne 1.30 HD-FLEX (Z402)
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(Genaue Angaben über Art und Aufstellungsort)
Serien-Nr. _____________
den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3)
entsprechend beschaffen ist.
Diese Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die elektrische Anlage/das
elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Ausrüstung der Maschine oder Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu
prüfen bzw. prüfen zu lassen. Zivilrechtliche Gewährleistung und Haftungsansprüche werden durch diese Bestätigung
nicht geregelt.
Hersteller oder Errichter der Anlage / des Betriebsmittels:
Consul
Werkstattausrüstung GmbH
Daimlerstraße 1
D – 58553 Halver
Halver, 02.02.2021
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(Ort und Datum)
(Frank von der Crone/Geschäftsführer)
CLine 1-Säulen-HD-FLEX_Stand=10.2022 DE.doc5