Sicherheitshinweise
Arbeitsschutzgesetz
Unfallverhütungs-
vorschriften
der
Berufs-
genossenschaften
Betriebsanleitung
CLine 1-Säulen-HD-FLEX_Stand=10.2022 DE.doc11
Generelle Sicherheitshinweise:
Sorgfaltspflicht des Betreibers:
Die Hebebühne wurde unter Berücksichtigung der einzuhaltenden
harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen
konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und
ermöglicht ein Höchstmaß an Sicherheit während des Betriebs.
Die Maschinensicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann
umgesetzt werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen
werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der Hebebühne,
diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass:
•
die Hebebühne nur bestimmungsgemäß genutzt wird.
•
die Hebebühne nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand be-
trieben wird und besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf
ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
•
erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für Bedienungs-, War-
tungs- und Reparaturpersonal zur Verfügung stehen und getragen wer-
den.
•
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig
am Einsatzort der Maschine zur Verfügung steht.
•
nur dafür qualifiziertes und autorisiertes Personal die Maschine bedient,
wartet und repariert.
•
dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeits-
sicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebsanlei-
tung und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
•
alle an der Hebebühne selbst angebrachten Sicherheits- und Warnhin-
weise nicht entfernt werden und leserlich sind.