entgeltlich. Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl
bei Kauf im Geschäft als auch bei einer Lieferung an die
Wohnadresse. Erfüllungsort der Rücknahmepflicht ist gleich
dem Erfüllungsort der Lieferung. Transportkosten dürfen für
die zurückgenommenen Geräte nicht verrechnet werden.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahme-
möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen
Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer
im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Mög-
lichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen privaten
Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Mög-
lichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines
Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und
Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer
Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich
einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Ab-
gesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte
einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers
unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb
eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kanten-
längen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsor-
gung und entsorgen Sie diese getrennt (siehe Entsorgung
der Batterien).
Entsorgung der Batterien
Dieses Symbol bedeutet, dass Batterien und
Akkumulatoren nicht mit dem normalen Hausmüll
entsorgt werden dürfen. Sie sind gesetzlich dazu
verpflichtet, diese am Ende der Lebensdauer unentgeltlich
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zu einer öffentlich-rechtlichen Sammelstelle oder bei den
von Vertreibern eingerichteten Sammelstellen zum Recyc-
ling abzugeben.
Batterien und Akkus, welche nicht vom Gerät fest um-
schlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden
können, müssen getrennt und im entladenen Zustand
der vorgesehenen Entsorgung zugeführt werden. Die
Wiederverwertung und das Recycling von Altgeräten
und Batterien ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer
Umwelt. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung können
giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen, die gesund-
heitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und
Pflanzen haben.
Nachfolgend sind einige bewährte Methoden und Emp-
fehlungen, um die Lebensdauer Ihrer Batterien und Akkus
zu verlängern und ihre Wiederverwendung zu ermög-
lichen:
- Laden Sie Ihre Akkus richtig und vollständig, um ihre
Lebensdauer zu maximieren. Entladen Sie sie gegebenen-
falls vollständig mit einem geeigneten Ladegerät, bevor
Sie sie wieder aufladen.
- Ziehen Sie die Möglichkeit in Betracht, wiederaufladbare
Akkus zu verwenden. Diese können mehrmals wieder-
verwendet und aufgeladen werden, was die Menge an
Batterieabfall reduziert.
- Benutzen Sie immer die richtige Art von Batterien für Ihre
Geräte. Ein fehlerhafter Gebrauch kann die Lebensdauer
der Batterien verkürzen und möglicherweise schädliche
Auswirkungen haben.
Beachten Sie stets die Sicherheitsanweisungen beim Um-
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