7 Gewährleistung
Für aus mehreren Teilen zusammengesetzte Komponenten, wie etwa Mo
toren, Pumpen, elektrische Ventile usw., gilt die Gewährleistung nur, wenn
diese nicht zuvor zerlegt wurden.
Die Rechte gemäß der europäischen Richtlinie 99/44/EWG, in Kraft getre
ten durch die gesetzliche Verordnung Nr. 24 vom 2. Februar 2002 und
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 57 vom 8. März 2002, bleiben in Kraft.
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