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Garantie / Kundendienst - Österreich - Electrolux EUC 05002W Benutzerinformation

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20 electrolux
Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH,
beglückwünschen Sie zum Erwerb eines
Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für
dieses Gerät räumen wir Ihnen, als
Verbraucher
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den
nachstehenden
besondere Garantie ein, die Ihnen
zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem
das Gerät gekauft wurde und erstreckt
sich über einen Zeitraum von 24
Monaten. Wir empfehlen daher, den
Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät,
die nachweislich auf einen Material- und
/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn
sie uns innerhalb von 14 Tagen nach
dem Auftreten angezeigt werden. Nicht
unter diese Garantie fallen Schäden oder
Mängel,
die
vorschriftsgemäße Handhabung des
Gerätes, durch Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften
Gebrauchsanweisungen und durch
Reparaturen oder Eingriffe, die von
Personen vorgenommen wurden, die
hierzu von uns nicht ermächtigt sind,
verursacht wurden. Werden unsere
Geräte
mit
Zubehörteilen versehen, die keine
Originalteile sind und wurde dadurch ein
Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls
nicht durch die Garantie gedeckt.
Von der Garantiezusage ausgenommen
sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen,
Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die
Garantiezusage
Behebung oben dargestellter Mängel am
Gerät innerhalb angemessener Frist
nach Mitteilung des Mangels durch
DE
Garantie/Kundendienst
im
Sinne
Bedingungen,
durch
Ersatzteilen
umfasst
Verbesserung. Die zu diesem Zweck
erforderlichen
insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-,
und Materialkosten werden von uns
getragen. Über die Verbesserung
hinausgehende Ansprüche werden durch
diese
des
Verbesserungsarbeiten werden, soweit
möglich, am Aufstellungsort, sonst in
eine
unseren
durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über. Es ist jeweils der
Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum
vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile
endet mit der Garantiefrist für das ganze
Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche,
insbesondere
außerhalb des Gerätes entstandener
nicht
Schäden sind – soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.
und
6. Durch
Gewährleistungsanspruch des Kunden
gegen den Händler, bei dem er das Gerät
gekauft hat, weder eingeschränkt noch
aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem
oder
neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf
aufmerksam zu machen, dass Ihnen auch
nach
Ablauf
Werkskundendienst
Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur
Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbHELECTROLUX
die
Aufwendungen,
Garantie
nicht
Kundendien-stwerkstätten,
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der
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und
eingeräumt.
auf
Ersatz
wird
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