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HAGENUK Topas S Bedienungsanleitung Seite 62

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TBR 22 (97/525/EG) [CTR 22]
Entscheidung der Kommission vom 09. Juli 1997 über eine gemeinsame technische Vor-
schrift über zusätzliche Anschaltebedingungen für DECT–Endeinrichtungen mit GAP (gene-
ric access profile) Anwendung
I–CTR 37 (1999/303/EG)
Entscheidung der Kommission vom 12. April 1999 über eine gemeinsame technische Vor-
schrift für den Anschluß von Endeinrichtungen, die Sprachtelefondienste in begründeten Fäl-
len unterstützen und deren Netzadressierung gegebenenfalls durch Zeichengabe im Mehr-
frequenzwahlverfahren (DTMF) erfolgt, an analoge öffentliche Fernsprechnetze.
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K (1999) 874)
ANHANG II
„Dieses Gerät wurde europaweit zur Anschaltung als einzelne Endeinrichtung an das öffent-
liche Fernsprechnetz zugelassen gemäß der Entscheidung 1999/303/EG der Kommission.
Aufgrund der zwischen den öffentlichen Fernsprechnetzen verschiedener Staaten bestehen-
den Unterschiede stellt diese Zulassung an sich jedoch keine unbedingte Gewähr für einen
erfolgreichen Betrieb des Gerätes an jedem Netzabschlußpunkt dar.
Falls beim Betrieb Probleme auftreten, sollten Sie sich zunächst an Ihren Fachhändler wenden."
Weiterhin werden die folgenden nationalen Standards eingehalten:
BAPT 222 ZV 80 (11/95)
Zulassungsvorschrift für Endeinrichtungen des Funktelefondienstes zur Anschaltung an
Anschlüsse mit analogen Anschaltepunkten
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