1.3.
Sicherheitsabstände:
VORSICHT
Bei brennbaren Materialien (Holzverkleidung, Täfer, Stoff, usw.) gibt es
feuerpolizeilich vorgeschriebene Mindest-, oder Sicherheitsabstände.
Diese betragen gemäss nachfolgender Tabelle:
Sicherheitsabstand A
Seiten und Rückwände benötigen zu brennbaren
Materialien einen Mindestabstand von 10 cm
Sicherheitsabstand B
Es sind die Länderspezifischen Vorschriften zu
beachten.
Sicherheitsabstand C+D
Der gesamte Bereich der Drehung benötigt
einen Mindestabstand von 50 cm
Sicherheitsabstand E
Der gesamte Bereich der Drehung benötigt
einen Mindestabstand von 80cm
Sicherheitsabstand F
Nach oben zur Decke beträgt der
Mindestabstand 25 cm
1.4.
Funkenschutzplatte:
Vor dem Ofen muss bei brennbaren Bodenbelägen der Schutz mit einem
nicht brennbaren Belag erfolgen. Hierzu eignen sich Platten aus Stein,
Keramik, Blech oder Securit-Glas. Vor dem Ofen müssen brennbare Böden,
(Teppich, Parkett, Kunststoff) abgedeckt sein. Bauvorschriften,
Landesbauordnungen und feuerpolizeiliche Vorschriften weichen in
verschiedenen Ländern voneinander ab. Erkundigen Sie sich vor der
Aufstellung bei den für die Abnahme zuständigen Instanz/Schornsteinfegern.
VORSICHT
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