Deutsch
• Sichtprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes,
• Funktionsprüfung,
• gegebenenfalls Prüfung des Schutzleiters und Messung des Schutzleiterstroms,
• gegebenenfalls Messung des Isolationswiderstandes.
Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt wer-
den!
9.4 Hydraulikleitungen
Nach der ersten Betriebsstunde sämtliche Hydraulikleitungen auf Dichtheit und festen Sitz
kontrollieren.
Alle weiteren 100 Betriebsstunden die Hydraulikleitungen auf Dichtheit und festen Sitz kon-
trollieren.
• Beschädigte Hydraulikleitungen sind sofort zu ersetzen!
9.5 Bremsscheibe
Kontrollieren Sie vor jedem Gebrauch der Maschine mit Zapfwellenantrieb die Halt-Funktion
der Bremsscheibe:
Nehmen Sie die Maschine in Betrieb und führen Sie eine Abbremsung durch.
Sehen Sie dazu .... Bremsscheibe
Wird das Sägeblatt nicht innerhalb von 10 Sekunden durch die Bremse zum Stillstand ge-
bracht, ist eine Wartung durchzuführen.
Sehen Sie dazu ..... Halt-Funktion
9.6 Sägeblatt
Verletzungsgefahr beim Hantieren mit dem Sägeblatt!
Tragen Sie Schnittschutzhandschuhe beim Umgang mit dem Sägeblatt!
Das Sägeblatt vor jeder Inbetriebnahme auf festen Sitz kontrollieren!
Ebenso das Sägeblatt vor jeder Inbetriebnahme auf Abnützung und Beschädigungen prüfen,
wenn notwendig schärfen bzw. austauschen.
9.7 Keilriemenspannung
Die Keilriemen müssen so vorgespannt werden, dass sie sich in der Mitte mittels Dau-
mendruck ca. 8 mm durchdrücken lassen.
• Sehen Sie dazu ..... Keilriemenwechsel
9.8 Ölstand
Zur Kontrolle des Ölstands die Maschine auf einer ebenen und waagrechten Fläche abstel-
len.
D1000555-V004
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Kontrollen | 9
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