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2.5 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine - Wippsäge mit Förderband - ist ausschließlich zum Sägen von Holz mit einem
Durchmesser von 5-24 cm und einer Länge von 10-200 cm geeignet.
Die Abschnittlänge ist stufenlos von 20-52 cm einstellbar.
Die Maschine darf ausschließlich zum Bearbeiten von Brennholz verwendet werden!
Es ist nur der Querschnitt des Brennholzes möglich bzw. zulässig.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vorgeschriebenen
Betriebs-, Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen sowie die besondere Be-
achtung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise!
2.6 Sachwidrige Verwendung
Jede andere bzw. sachwidrige Verwendung, als unter „Bestimmungsgemäße Verwendung"
angegeben, ist ausdrücklich untersagt!
D1000555-V004
Sicherheitshinweise | 2
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