Nolan® ist unter keinen Umständen für Zufalls- oder Folgeschäden verantwortlich (einschließlich
Personenschäden ohne Ausnahme), die auf eine Nichtbeachtung der Garantiepflichten der Nolan®-Produkte
zurückzuführen sind.
16.3.
Gültigkeit dieser begrenzten Garantie
Diese Garantie ist nur gültig, falls beim Kauf das angefügte Registrierungsblatt ordnungsgemäß und
vollständig ausgefüllt worden ist und folgende Informationen enthält:
1) Produktbezeichnung
2) Name und Stempel des Händlers mit Zulassung
3) Kaufdatum des Produkts
4) Name und Adresse des Käufers
Nolan® behält sich das Recht vor, die Reparatur nicht auf Garantie auszuführen, falls diese Informationen
nach dem Kauf des Produktes gelöscht oder verändert wurden.
16.4.
Vorgehen beim Weiterleiten einer evtl. Beanstandung
Im Falle eines Weiterleitens einer von dieser Garantie abgedeckten Beanstandung, muss der Käufer den
Händler, bei dem er den Helm erworben hat, über den Defekt in Kenntnis setzen und dabei das
beanstandete Produkt, eine Kopie des Kassenbelegs und das wie oben beschrieben vollständig ausgefüllte
Registrierungsblatt vorlegen.
BITTE LESEN SIE DIE DEM PRODUKT BEILIEGENDEN GEBRAUCHSANWEISUNGEN, BEVOR SIE
SICH AN IHREN HÄNDLER WENDEN.
DIESE BEGRENZTE GARANTIE WIRD NACH DEM ABLAUF VON 2 (ZWEI) JAHREN UNGÜLTIG.
Ein Garantiefall während der Garantielaufzeit verlängert die Laufzeit nicht. Sollte das Produkt oder eines
seiner Bestandteile ausgewechselt werden, wird auf das Produkt oder auf die gelieferten ausgewechselten
Bestandteile Einzelkomponente keine weitere Garantiezeit anerkannt. Einzig gültiges Datum ab dem die
Garantie beginnt, ist das Kaufdatum des Produkts.
Nur bei Reparaturen oder dem Auswechseln von elektronischen Bestandteilen, falls Nolan® das Produkt
repariert oder ersetzt, wird das Produkt unter eine zusätzliche Garantie gesetzt. Die Garantielaufzeit
entspricht der Restgarantiezeit oder neunzig (90) Tage ab dem Reparaturdatum (die längere Periode ist
ausschlaggebend).
Die Reparatur oder das Auswechseln kann ebenfalls durch wiederverwertete Bestandteile mit gleichwertiger
Funktionalität erfolgen. Die ausgewechselten Teile und Bestandteile werden Eigentum von Nolan®.
DIESE GARANTIE STREICHT UND ERSETZT ALLE VOM GESETZ IN SCHRIFTLICHER ODER
MÜNDLICHER FORM VORGESEHENEN GARANTIEN, DIE VON BEIDEN PARTEIEN WIDERRUFEN
WERDEN KÖNNEN. INSBESONDERS NOLAN® LEISTET KEINERLEI SPEZIFISCHE VERKAUFS- ODER
TAUGLICHKEITSGARANTIE FÜR BESONDERE EINSATZZWECKE. IN KEINEM FALL KANN NOLAN®
FÜR ZUFALLS- ODER FOLGESCHÄDEN VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN, WIE Z.BSP. FÜR
GEWINNVERLUSTE ODER KOMMERZIELLE SCHÄDEN, SOFERN DIESE SCHÄDEN VOM GESETZ
NICHT ANERKANNT WERDEN.
NOLAN®
BEHÄLT
SICH
FUNKTIONELLE EIGENSCHAFTEN, KOMPATIBILITÄTSFUNKTIONEN ODER DIE SOFTWARE ZU
VERÄNDERN.
Einige Länder erlauben den Ausschluss oder die Begrenzung von Zufalls- oder Folgeschäden oder die
Begrenzung der impliziten Garantie nicht, daher könnten die vorher genannten Begrenzungen oder
Ausschlüsse nicht angewandt werden.
Diese Garantie wirkt sich nicht auf die gesetzlichen Rechte des Kunden unter der geltenden nationalen
Gerichtsbarkeit und auf die Rechte des Konsumenten gegenüber dem Händler laut dem Kauf-
/Verkaufsvertrag aus.
Diese Garantie ist auf dem gesamten Gebiet von Europa gültig und ist die einzige von Nolan® ausgegebene
Garantie bezüglich des Verkaufs derer Produkte. Die Garantie beeinträchtigt nicht die Rechte, die der Käufer
besitzt und die ausdrücklich in der EU-Richtlinie 1999/44/EG vorgesehen sind.
Diese Garantie beeinträchtigt nicht die vom Gesetz vorgesehenen Rechte des Konsumenten, im
Besonderen die Rechte laut
Verordnung vom 2. Februar 2002, Nr. 24.
.
DAS
RECHT
VOR,
JEDERZEIT
UND
OHNE
VORANKÜNDIGUNG
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