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Novellierung Der 1. Bimschv - Verschärfung Der Emissionsgrenzwerte; Emissionsgrenzwerte Für Staub Und Kohlenmonoxid (Co) Gemäß 1. Bimschv Stufe 2 (§ 5); Vdi 4207, Blatt 2 (Messen Von Emissionen An Kleinfeuerungsanlagen); Auswirkungen Der 1. Bimschv Auf Die Festbrennstoffkessel Von Viessmann - Viessmann VITOLIGNO 300-C Planungsanleitung

Heizkessel für holzpellets 2,4 bis 48 kw
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Grundlagen der Verbrennung von Holzpellets
Novellierung der 1. BImSchV - Verschärfung der Emissionsgrenzwerte
Ab 22. März 2010 trat die Novellierung der 1. BImSchV in Kraft mit
folgenden wesentlichen, neuen Punkten:
1
■ Regelung der Emissionsgrenzwerte für Festbrennstoffkessel mit
Nenn-Wärmeleistung 4 bis 1000 kW
■ Nachweis der geforderten Emissionsgrenzwerte in wiederkehren-
den Messungen vor Ort durch den Schornsteinfeger bei der
Inbetriebnahme von Neuanlagen (wiederkehrende Prüfung alle
2 Jahre)
■ Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Staub von 20 mg/m³
und für CO von 400 mg/m³ in der 1. BImSchV 2. Stufe
Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) gemäß 1. BImSchV Stufe 2 (§ 5)
Hinweis
Emissionsgrenzwerte in wiederkehrenden Messungen vor Ort (bezo-
gen auf 13 % Sauerstoff)
Brennstoff nach § 3,
Absatz 1
Holzpellets
Holzhackschnitzel
Naturbelassenes,
nicht stückiges Holz
(Sägemehl, Späne
und Schleifstaub),
Holzbriketts
Scheitholz

1.6 VDI 4207, Blatt 2 (Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen)

Die VDI 4207, Blatt 2 (Messen von Emissionen an Kleinfeuerungs-
anlagen) legt die Anforderungen an die erstmaligen und wiederkehr-
enden Prüfungen und Messungen von Staubemissionen gemäß der
1. BImSchV oder der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bei
Einsatz fester Brennstoffe fest. Die für die ordnungsgemäße Durch-
führung der Emissionsmessungen im Vorfeld erforderlichen anlagen-
und betriebsbezogenen Maßnahmen werden ebenfalls beschrieben.

1.7 Auswirkungen der 1. BImSchV auf die Festbrennstoffkessel von Viessmann

Brennstoff Holzpellets

Der Pelletkessel Vitoligno 300-C hält mit dem Brennstoff Holzpellets
die verschärften Emissionswerte ab 1. Januar 2015 ein. Die vorge-
schriebene Qualität der Holzpellets gemäß den Planungsunterlagen
beachten.
VIESMANN
6
Zeitpunkt der Er-
Nenn-Wärmeleis-
richtung bei Neuan-
tung
lagen
in kW
Ab 01. Jan. 2015
≥ 4 bis ≤ 1000
Ab 01. Jan. 2015
≥ 4 bis ≤ 1000
Ab 01. Jan. 2015
≥ 4 bis ≤ 1000
Ab 01. Jan. 2017
≥ 4 bis ≤ 1000
(Fortsetzung)
■ Emissionsgrenzwerte gelten nach einer Übergangsfrist auch für
Altanlagen.
■ Auslegung der Heizwasser-Pufferspeicher bei handbeschickten
Anlagen: Min. 12 Liter je Liter Brennstoff-Füllraum oder
55 Liter/kW Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels
■ Auslegung der Heizwasser-Pufferspeicher bei automatisch
beschickten Anlagen: Min. 20 Liter/kW Nenn-Wärmeleistung des
Heizkessels
Staub
CO
in mg/m³
in mg/m³
≤ 20
≤ 400
≤ 20
≤ 400
≤ 20
≤ 400
≤ 20
≤ 400
Betroffene Fest-
brennstoffkessel
Vitoligno 300-C
Vitoligno 300-H
Vitoflex 300
Vitoligno 300-H
Vitoflex 300
Vitoligno 250-S
Vitoflex 300
Vitoligno 100-S
Vitoligno 200-S
Vitoligno 250-S
VITOLIGNO 300-C

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