• Fahrgeschwindigkeit der Beschaffenheit der Fahrwege und der transportierten
Last anpassen.
• Flurförderzeug mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren.
• An Kreuzungen und Durchfahrten auf anderen Verkehr achten.
• An unübersichtlichen Stellen nur mit Einweiser fahren.
• An Gefällen und Steigungen die Last immer bergseitig transportieren, niemals quer
befahren oder wenden.
4.3.3 Ladeeinheit absetzen
52
Ladeeinheiten absetzen
HINWEIS
Lasten
dürfen
Sicherheitseinrichtungen und nicht vor Betriebseinrichtungen, die jederzeit
zugänglich sein müssen, abgestellt werden.
Voraussetzungen
– Lagerstelle für Lagerung der Last geeignet.
Vorgehensweise
• Flurförderzeug vorsichtig an die Lagerstelle heranfahren.
• Taste „Lastaufnahmemittel senken" betätigen, bis die Gabelzinken von der Last frei
sind.
Z
Hartes Absenken der Last vermeiden, um Ladegut und Lastaufnahmemittel nicht
zu beschädigen.
• Gabelzinken vorsichtig aus der Palette fahren.
Ladeeinheit ist abgesetzt.
56
51
nicht
auf
Verkehrs-
52
51
51
und
Fluchtwegen,
52
nicht
vor