•
Funktionsprüfung der
Flammenüberwachung
•
Kontrolle des Startverhal-
tens und abschließende
Arbeiten
12. Funktionsprüfung der Flammenüberwachung
12.1 Flammenfühler
Zur Überprüfung des Betriebswider-
standes des Flammenfühlers ist der
Funktionsprüfsockel zu verwenden.
Zum Anzeigen des Meßwertes muß
der Taster des Funktionsprüf-
sockels betätigt werden. Um
Ungenauigkeiten beim Anzeigen
der Meßwerte klein zu halten, ist am
Widerstandsmeßgerät ein Meß-
bereich zu wählen, der nur wenig
größer ist als der erwartete
Meßwert.
Richtwert
Betriebs-
widerstand:
kleiner 150 kOhm
13. Kontrolle des Startverhaltens und abschließende Arbeiten
13.1 Startverhalten
Zur Kontrolle des Startverhaltens ist
der Brenner über die Kessel-
regelung zu starten.
Erfolgt der Brennerstart problemlos,
ist die Inbetriebnahme beendet.
12.2 Flammenwächter
Den Flammenfühler während des
Brennerbetriebes aus dem Brenner-
gehäuse herausziehen und
abdunkeln. Die Flamme muß sofort
erlöschen. Das Steuergerät führt
einen ordnungsgemäßen Wieder-
anlaufversuch (Repetition) durch.
Bleibt der Flammenfühler abgedun-
kelt, erfolgt nach Ablauf der Sicher-
heitszeit eine Störabschaltung. Wird
der Flammenfühler vor dem Anlauf-
versuch wieder in das Gehäuse
eingesetzt, erfolgt nach Ablauf der
Vorlüftzeit die Brennstofffreigabe
und die Flammenbildung.
13.2 Abschließende Arbeiten
• Die Meßwerte aufnehmen und
das Meßprotokoll ausfüllen
• Die Meßgeräte demontieren.
Hierbei darauf achten, daß die
Meßöffnungen wieder richtig
verschlossen werden
• Kontrollieren:
• Verschlußschrauben richtig
angezogen ?
• Kabelverbindungen richtig
angeschlossen ?
Zur Prüfung der Fremdlichtbeein-
flussung ist der Flammenfühler
während der Vorlüftung mit einer
künstlichen Lichtquelle zu
beleuchten.
Das Steuergerät löst nach Ablauf
der Sicherheitszeit eine Störab-
schaltung aus. Während der Sicher-
heitszeit erfolgt keine Brennstoff-
freigabe.
Diese Prüfung kann erst
erfolgen, wenn das Start-
programm des Steuer-
gerätes beendet ist.
• Den Anlagenbetreiber in die
Bedienung der Anlage einweisen
Die erforderlichen Arbeits-
schritte im Falle einer Störung
besonders genau erklären
• Dem Anlagenbetreiber ein voll-
ständiges Meßprotokoll der
Inbetriebnahme aushändigen
• Dem Anlagenbetreiber den Sitz
der nächste Kundendienststelle
nennen.
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JET 4.5