Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen.
•
Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rück-
nahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüber-
träger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.),
Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für
die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingerä-
ten und kleinen IT- u. Telekommunikations-
geräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen
Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher
bereitstellen.
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Diese Vertreiber sind verpflichtet,
•
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Gerä-
teart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
•
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsge-
schäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
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