destens 800 m
� Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltli-
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che Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkei-
ten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten� Verbraucher haben die
Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem rück-
nahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben� Diese Möglichkeit
besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt� Im Fernab-
satzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abho-
lung bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmge-
räte und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge
von mehr als 50 cm besitzen� Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rückga-
beabsicht zu befragen� Abgesehen davon können Verbraucher bis zu
drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers
unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts
geknüpft ist� Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte
25 cm nicht überschreiten� Verbraucher sind dazu angehalten, Maß-
nahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen� In Bezug auf Elektro- und
Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer Lebensdauer durch
Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger ge-
brauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung�
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsorgung und ent-
sorgen Sie diese getrennt (siehe Entsorgung der Batterien)�
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus
nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen� De-
fekte oder verbrauchte Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EU und deren Änderungen recycelt werden� Ver-
braucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal, ob
sie Schadstoffe, wie:
Cd = Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium enthalten oder
nicht, bei einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder im
Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung
sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen wie z� B�
Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden können� Die Rückgabe
von Batterien und Akkus ist unentgeltlich�
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