Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise
DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.35:
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Betreiben von Kälteanlagen, Wärme-
pumpen und Kühleinrichtungen
FprCEN/TS 17607:
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Zusätzliche Aspekte zu Betrieb, War-
tung, Instandhaltung, Reparatur und
Still-Legung von Kälte-, Klima- und
Wärmepumpenanlagen, die entflamm-
bare Kältemittel enthalten.
Sicherheitshinweise für Arbeiten an der Anlage
Die Wärmepumpe enthält das brenn-
bare Kältemittel R290 (Propan C3H8).
Bei einer Undichtheit kann durch austre-
tendes Kältemittel mit der Umgebungs-
luft eine brennbare oder explosive Atmo-
sphäre entstehen. In unmittelbarer
Umgebung der Warmwasser-Wärme-
pumpe ist ein Schutzbereich definiert, in
welchem bei Arbeiten an der Warmwas-
ser-Wärmepumpe besondere Regeln
gelten.
Arbeiten im Schutzbereich
Gefahr
Explosionsgefahr: Bei austreten-
dem Kältemittel kann mit der Umge-
bungsluft eine brennbare oder
explosive Atmosphäre entstehen.
Brand und Explosion im Schutzbe-
reich durch folgende Maßnahmen
vermeiden:
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(Fortsetzung)
Zündquellen fernhalten, z. B. offene
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Flammen, heiße Oberflächen, nicht
zündquellenfreie elektrische Geräte,
mobile Endgeräte mit integriertem
Akku (z. B. Mobiltelefone, Fitnessuhren
usw.).
Zulässige Werkzeuge:
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Alle Werkzeuge für die Arbeiten im
Schutzbereich müssen gemäß den gül-
tigen Normen und Vorschriften für Käl-
temittel der Sicherheitsgruppen A2L
und A3 ausgelegt und explosionsge-
schützt sein, z. B. bürstenlose Maschi-
nen (Akkuschrauber), Absauggeräte,
Entsorgungsbehälter, Monteurhilfen,
Vakuumpumpen, ableitfähige Schläu-
che, mechanische Werkzeuge aus fun-
kenfreiem Material usw.
Hinweis
Die Werkzeuge müssen auch für die
eingesetzten Druckbereiche geeignet
sein.
Werkzeuge müssen sich in einem ein-
wandfreien und gewarteten Zustand
befinden.
Die verwendeten elektrischen Betriebs-
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mittel müssen den Anforderungen an
explosionsgefährdete Bereiche, Zone 2
entsprechen.
Keine brennbaren Stoffe verwenden,
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z. B. Sprays oder andere brennbare
Gase.