12.8 Garantieurkunde
Garantieurkunde für Heizungswärmepumpen (gültig in der Bundesrepublik Deutschland)
Für dieses Gerät übernehmen wir 24 Monate Garantie
gemäß den nachfolgenden Bedingungen: Voraus-
setzung für die Übernahme der Garantie ist eine
Inbetriebnahme durch unseren Kundendienst mit
Abnahmeprotokoll.
Innerhalb der Garantiezeit von 24 Monaten, jeweils
gerechnet vom Tag der Lieferung an, der durch
Rechnung oder ähnliche Unterlagen nachzuweisen
ist, werden wir Mängel des Gerätes, die nachweislich
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen
sind, unentgeltlich beheben.
Ohne nachgewiesene Inbetriebnahme gilt lediglich die
gesetzliche Gewährleistung. Mängel müssen so früh
wie möglich der nächstgelegenen Kundendienst-
stelle unter Vorlage des Kaufbeleges angezeigt
werden.
Die Behebung von uns als garantiepflichtig aner-
kannten Mängel geschieht dadurch, daß die mangel-
haften Teile unentgeltlich nach unserer Wahl
instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt
werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes
bedingte außergewöhnliche Kosten der Mängel-
beseitigung werden nicht übernommen.
Ausgebaute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in
unser Eigentum über.
Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatz-
teillieferungen beträgt 3Monate, sie läuft aber
mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen
Garantiezeit für das Gerät.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrech-
liche Teile, die den Wert oder die Gebrauchstauglich-
keit des Gerätes nur unwesentlich beeinträchtigen.
Wenn Sie Fragen zu dem Gerät haben sollten, können Sie unseren Werkskundendienst wie folgt erreichen:
Kundendienstadresse
Bei defekter Anlage wird unser Vertragskundendienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhilfe des Problems
sorgt.
ANHANG: 12.8 GARANTIEURKUNDE/ KUNDENDIENST
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Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endab-
nehmer oder einem Dritten die entsprechenden VDE-
Vorschriften, die Bestimmungen der örtlichen Energie-
Versorgungs- Unternehmen und unserer Betriebs-
anleitung nicht beachtet worden sind.
Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter
unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und
Arbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehen-
den Folgen aufgehoben.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlänge-
rung der Garantiezeit noch setzen sie eine neue
Garantiefrist für das Gerät in Lauf.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet nicht
früher und nicht später als die Garantiezeit für das
ganze Gerät.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder
die Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzu-
mutbar verzögert wird, kann der Endabnehmer
innerhalb der Garantiefrist verlangen, daß:
entweder kostenfrei Ersatz geliefert, oder der
Minderwert vergütet, oder das Gerät gegen Erstattung
des Kaufpreises zurückgenommen wird.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbe-
sondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen.
Technische Änderungen vorbehalten!
Rufnummer : 09221/ 709- 562 bzw. 572
Anschrift : KKW Kulmbacher Klimageräte-Werk GmbH
Geschäftsbereich Dimplex
Am Goldenen Feld 18
D- 95326 Kulmbach
35
oder Fax - 565