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Weitere Rechte Und Einschränkungen - VEGA VEGABAR 12 Betriebsanleitung

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8 Anhang
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g) Die Gewährleistungsfrist für Software beträgt 12 Monate. Die Frist
beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Für im
Rahmen einer Mehrfachlizenz erstellte Vervielfältigungen gilt die
Gewährleistungsfrist der Kopiervorlage.
§ 1.4 Sonstige Haftung
a) Datenverlust: Bei Beschädigung von Daten durch einen Fehler in
der gelieferten Software umfasst die Ersatzpflicht nicht den
Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und
Informationen.
b) Folgeschäden: VEGA haftet nicht für Mangelfolgeschäden
§ 2 Weitere Rechte und Einschränkungen
a) Sie dürfen die Software nicht ändern, nicht zurückentwickeln oder
übersetzen und keine Teile herauslösen.
b) Sie sind nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu
verleasen.
c) Sie sind (widerruflich) berechtigt, alle ihre Rechte aus diesem
Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen. Voraussetzung ist, dass
Sie das vollständige Softwareprodukt (einschließlich aller Kom-
ponenten, der Medien und des gedruckten Materials) übertragen,
und der Empfänger den Bedingungen dieses Lizenzvertrages
zustimmt. Sie sind verpflichtet, mit dem Dritten eine schriftliche
Vereinbarung zu treffen, die den Bestimmungen dieses Vertrages
entsprechen. Sie sind für die Beachtung etwaiger Ausfuhrerfor-
dernisse aufgrund von Rechtsvorschriften und Anordnungen
verantwortlich.
d) Ungeachtet anderer Rechte ist VEGA berechtigt, diesen Lizenz-
vertrag zu kündigen, wenn Sie gegen seine Bestimmungen und
Bedingungen verstoßen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle
Kopien des Softwareproduktes und all seine Komponenten
insbesondere der Software Produktscheine und Lizenznummer zu
vernichten.
PC-Bedienung VEGABAR 12

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