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Gewährleistung - T-Mobile T-Eumex 5500PC Anleitung

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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom AG oder Fachhändler), leistet
für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren
ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung bein-
haltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte
oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen
oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Scha-
densersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rech-
nung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht
der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren Akkumula-
toren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät, können Sie sich
während der üblichen Geschäftszeiten an die T-Service Hotline 0180 5 1990 wenden. Der Verbin-
dungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der
Deutschen Telekom. Erfahrene Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen
ab.
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Bei Siegelbruch (Typenschild auf der Unterseite der TK-Anlage) besteht kein
Anspruch auf Gewährleistung!

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Diese Anleitung auch für:

T-eumex 6000pc

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