ETS 64-R
• Durchsichtige Türflügel und feste Seitenteile (oder deren Oberflächen) müssen deutlich
erkennbar sein, z.B. durch dauerhafte Kennzeichnung oder eingefärbte Werkstoffe.
• Türschwellen oder andere hervorstehende Elemente am Türsystem sind mittels Warn-
kleber oder einer geeigneten Markierung zu kennzeichnen.
• Es muss zwingend ein bauseitiger Türflügelanschlag montiert werden! Dieser begrenzt
die Öffnungsbewegung des Türflügels und verhindert dessen Beschädigung im Hand-
betrieb. Optional kann ein antriebseigener Offenanschlag eingebaut werden.
2.3.2
Service
Um die Sicherheit von Personen jederzeit zu gewährleisten, muss die Anlage vor der ers-
ten Inbetriebnahme und während des Betriebes mindestens einmal jährlich von einem
Sachkundigen gewartet und auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die korrekte
Wartung/Prüfung muss mit Datum und Unterschrift im Prüfbuch bestätigt werden.
Brandschutzanlagen müssen zudem jährlich von einer autorisierten Fachkraft geprüft
werden. Die korrekte Prüfung muss mit Datum und Unterschrift im Wartungskontrollheft
für Feststellanlagen bestätigt werden.
2.3.3
Sicherheitseinrichtungen
Es dürfen keine Sicherheitseinrichtungen überbrückt, umgangen oder ausser Betrieb ge-
setzt werden. Defekte Sicherheitseinrichtungen dürfen für den Weiterbetrieb der Anlage
nicht unwirksam gemacht werden.
2.3.4
Störungen
Beim Auftreten von Störungen, welche die Personensicherheit beeinträchtigen, muss die
Anlage ausser Betrieb gesetzt werden. Sie darf erst wieder in Betrieb genommen werden,
wenn die Störung fachgerecht behoben und die Gefahr beseitigt ist.
2.3.5
Zubehör/Ersatzteile
Die sichere und störungsfreie Funktion der Anlage wird nur zusammen mit der Verwen-
dung von original ECO Schulte GmbH & Co. KG Zubehör/Ersatzteilen garantiert. Für
resultierende Schäden aus eigenmächtigen Veränderungen der Anlage oder Einsatz von
fremdem Zubehör/Ersatzteilen, lehnt ECO Schulte GmbH & Co. KG jede Haftung ab.
0548-991-61---70c_2016.09.indd
0548-991/61c
Seite 6 von 26
Betreiberhandbuch