8.3
Inspektionsintervalle
8.3.1
Nachprüfpflicht
Nach Luftverkehrsgesetz besteht in Deutschland die Verpflichtung des
Halters, jährliche Nachprüfungen durch einen Luftfahrtprüfer Klasse 5
durchführen zu lassen. Zur Zeit wird dies vom Luftsportgerätebüro des
DAeC e.V., sowie vom DULV e.V. und den angeschlossen Prüforganisati-
onen durchgeführt. Die jeweilig gültigen Regelungen sind zu erfragen.
8.3.2
Triebwerk
WICHTIG für vibrationsarmen Lauf ist eine Vergasersychronisierung bei
25 (eimalig) und 50 Stunden. Dann alle weiteren 50 Stunden. Das Trieb-
werk ist nach den im Motorhandbuch angegeben Verfahren und Intervallen
zu warten und zu überprüfen. Wartung und Prüfungen sind im Motor-
Logbuch ordnungsgemäß zu dokumentieren - sonst erlischt die Garantie.
Siehe Rotax-Garantiebestimmungen.
TÄGLICHE KONTROLLE lt. Vorflugprüfung Kap.4.4 und Motorhandbuch.
25-STUNDEN-KONTROLLE nach Motorhandbuch (einmalig).
100-STUNDEN KONTROLLE oder einmal jährlich nach Motorhandbuch,
weitere Kontrollen alle 100 Stunden. Alle 200 Betriebsstunden sind zu er-
neuern: Zündkerzen, Kraftstofffilter, Kühlflüssigkeit.
GESAMT-BETRIEBSZEIT (TBO):
ÖLWECHSEL: nach Motorhandbuch. Die Ölablassschraube befindet sich
an der Unterseite des Ölbehälters. Der Ölfilter befindet sich auf der linken
Seite neben dem Getriebe. Der verbrauchte Filter ist zur Kontrolle auf-
schneiden und das Filterpapier auf Abrieb und Fremdteile zu untersuchen.
LUFTSCHRAUBE: Die Wartung durch den Piloten beschränkt sich auf
Reinigung und Feststellung von äußeren Beschädigungen, Einkerbungen
und Rissen. Eine Überholung der Blätter wird bei schlechtem äusserem
Zustand fällig. Wartungsintervalle nach Propellerhandbuch durch den Her-
steller oder autorisierten Betrieb! Alle Schrauben mit dem vorgeschriebe-
nen Drehmoment anziehen und sichern. Der Schlag der Blattspitzen darf
nicht größer als 10 mm sein.
Flughandbuch
DYNAMIC
1500/2000 h oder 15 Jahre
Ausgabe G
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