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probst AL-43/SH-14 Bedienungsanleitung Seite 14

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Sicherheitsvorschriften
3.8. Wartung der Maschine
Die Maschine muss immer in einem solchen Zustand gehalten werden, dass keine
Gefahrensituationen entstehen können. Das Inspektionsschema ist in Kapitel 7 angegeben.
Verwenden Sie ausschließlich Originalteile.
3.9. Zusammenfassung der Sicherheitsvorschriften
 Die Maschine darf nur von dazu ausgebildeten Fachkräften bedient werden.
 Als Bediener müssen Sie mit den für Sie relevanten Informationen aus dieser
Bedienungs- und Wartungsanleitung vertraut sein. Siehe dazu Abschnitt 1.3,
„Zielgruppen pro Kapitel".
 Das Ausführen von Handlungen, die nicht als für Bediener bestimmt aufgeführt sind, ist
dem Bediener nicht gestattet.
 Als Wartungstechniker müssen Sie mit den für Sie relevanten Informationen aus dieser
Bedienungs- und Wartungsanleitung vertraut sein. Siehe dazu Abschnitt 1.3,
„Zielgruppen pro Kapitel".
 Bleiben Sie immer vorsichtig und achten Sie auf mögliche Gefahrensituationen. Vorsicht
vor herausragenden Maschinenteilen. Vorsicht mit locker sitzender Kleidung und langen
Haaren.
 Es darf nie Spannung an die Maschine angelegt werden, wenn jemand sie in
möglicherweise gefährlicher Weise berührt.
 Die Maschine darf nie in Gang gesetzt werden, wenn jemand sie in möglicherweise
gefährlicher Weise berührt.
 Bei Wartungsarbeiten an der Maschine muss diese mithilfe des Schlüsselschalters
abgeschaltet und der Schlüsselschalter abgezogen werden.
 Daher muss beim Verlassen des Arbeitsplatzes der Schlüssel aus dem Schlüsselschalter
abgezogen werden.
 Warn- und Gebotsschilder auf der Maschine sind unbedingt zu beachten. Eine
Erläuterung der Schilder finden Sie in Abschnitt 3.2 .
 Es ist strengstens untersagt, Gebotsschilder zu entfernen oder in irgendeiner Weise
unleserlich zu machen. Abgenutzte Gebotsschilder müssen rechtzeitig ersetzt werden.
 Die Maschine muss immer in einem solchen Zustand gehalten werden, dass keine
Gefahrensituationen entstehen können. Das Inspektionsschema ist in Kapitel 7
angegeben.
 Das Öffnen der Abschirmungen zum Ausführen von Wartungsarbeiten darf
ausschließlich von ausreichend unterwiesenem Personal ausgeführt werden. Siehe dazu
auch Abschnitt 1.3, „Zielgruppen pro Kapitel".
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