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Sicherheitsvorschriften fur die Arbeit
mit Freischneidern
• Der Bedienende har dafur zu sorgen, dass ihm beim Sagen
niemand naher als auf 15 m kommt. Beim Lautern von
hochwuchsigem Jungwald soil der Abstand mindestens der
doppelten Baumlange entsprechen.
Nur ein Sageblatt, das fur den betreffenden Freischneider
vorgesehen ist, dart benutzt werden. Der Sagefuhrer hat
dafur zu sorgen, dass das Sageblatt gut befestigt ist.
Das Sageblatt muss gut rundgedreht, geschrankt und gefeilt
sein. Die Zahnboden mussen gut ausgerundet sein. Beim
Runddrehen des Sageblattes darf der Motor nicht laufen.
Das Sageblatt ist mehrmals taglich zu kontrollieren. Es ist
abzulegen, wenn ein Riss Oder eine Einkerbung entstanden
ist.
Beim Auswechseln des Sageblattes muss die Spindel
blockiert sein.
Der Bedienende muss dafur sorgen, dass Kupplung und
Leerlauf richtig eingestellt sind. Das Verhaitnis zwischen
Mitnahme-Drehzahl und Leerlauf-Drehzahl muss mindestens
1.25:1 betragen.
Der Freischneider darf nicht ohne Klingenschutz (Anschlag)
benutzt werden.
Reinigung von Hand, Einstellen des Klingenschutzes Oder
andere Arbeiten am Sageblatt diirfen nicht bei laufendem
Motor ausgefuhrt werden.
Bei Transporten muss das Sageblatt abgenommen Oder mit
einem Transportschutz versehen sein.
Der Freischneider darf nur benutzt werden, wenn sich der
Schalldamper in gutem Zustand befindet.
Der Freischneider darf nicht benutzt werden, wenn gefahrli-
che Funkenbildung auftritt.
Bei Prufungen der Zundkerze ist die Feuergefahr zu beach-
ten.
Auftanken Oder Einstellen der Kraftstoffanlage darf nicht in
der Nahe von Feuer Oder beim Rauchen erfolgen. Bevor
Kraftstoff eingefullt wird, ist der Motor abzustellen. Ein
Freischneider mit undichter Kraftstoffanlage darf nicht
benutzt werden.
An der Stelle, wo der Freischneider aufgetankt worden ist,
darf der Motor nicht angeworfen werden, weil evtl. ver-
schutteter Kraftstoff aufflammen kann.
Freischneider und Krafstoff durfen nicht in Personalraumen
aufbewahrt werden. Nur Kraftstoffbehalter in zugelassener
Ausfuhrung durfen verwendet werden.
Der Motor darf nicht in geschlossenen Raumen betrieben
werden.
Personliche Schutzausrustung ist anzuwenden.
Jugendliche unter 16 Jahren durfen den Freischneider nicht
bedienen.
Wird der Freischneider zwischen einzelnen Arbeitsgangen
transportiert, dann ist der Motor abzustellen.
Der Bedienende ist im Arbeitsbereich des Freischneiders
gegenuber Dritten verantwortlich.
• Vor dem Starten muss darauf geachtet werden, dass das
Schneidewerkzeug keine Beuhrung mit Gegenstanden z.B.
Steine und Aste hat.
• Beim Arbeiten mit dem Freischneider muss sicheres Schu-
hwerk, Gehorschutz und Augen-oder Gesichtsschutz
getragen werden.
Personliche Schutzausrustung
Helm.
Kleine Stamme, die eingeklemmt werden ode hangen-
bleiben, konnen plotzlich wegschnellen und gegen den
Kopf schlagen.
Gehorschutz.
Der Larm von Freischneidern kann das
Gehdr schadigen. Im Sommer konnen Ohrenpfropfen
anstatt Gehorschutzkapseln benutzt werden.
Augenschutz.
Schutzbrille Oder Visier tragen. Schlage
von Zweigen Oder vom Sageblatt wegfliegende Spane
konnen die Augen verletzen.
Handschuhe.Vermindern
die Gefahr von Aufschurfungen an
den Handen.
Zweckmasslge Schuhe.
Arbeiten in mehr Oder weniger
unzuganglichem Gelande verlangen leichte, rutschfreie
und fussfreundliche Schuhe.
Kleidung.
Die Kleidung soil aus reissfestem Material
bestehen. Zu weite Kleidungsstucke, die leicht an
Reisig und Asten hangenbleiben, sind zu vermeiden.
Erste-Hilfe Verband.
Wenn, ungeachtet aller Vorsicht,
ein Unfall passiert, kann ein Erste-Hilfe Verband der gut
errichbar angeordnet ist, eine Verschlimmerung der
Verletzung verhindern.
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