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Sonderarbeiten/Wartung; Wartung/Störungsbeseitigung - Compair L15 Betriebsanleitung

Schraubenkompressor
Inhaltsverzeichnis
3.
Sicherheitsbestimmungen
Die Maschine niemals in Umgebungen einsetzen, wo
die Möglichkeit des Ansaugens entflammbarer oder gif-
tiger Dämpfe besteht.
Die Anlage niemals bei Drücken und Temperaturen
betreiben, die unter oder über ihren auf dem Techni-
schen Datenblatt angegebenen Werten liegen.
Verkleidungen müssen während des Betriebes ge-
schlossen sein.
Personen, welche sich in Umgebungen oder Räumen
aufhalten, in denen der Schalldruckpegel 85 dB(A) be-
trägt oder übersteigt, müssen Gehörschutz tragen.
Mindestens einmal pro Schicht Maschine/Anlage auf
äußerlich erkennbare Schäden und Mängel prüfen! Ein-
getretene Veränderungen (einschließlich der des Be-
triebsverhaltens) sofort der zuständigen Stelle/Person
melden! Maschine ggfs. sofort stillsetzen und sichern!
Bei Funktionsstörungen Maschine/Anlage sofort still-
setzen und sichern! Störungen umgehend beseitigen
lassen!
Ein- und Ausschaltvorgänge, Kontrollanzeigen gemäß
Betriebsanleitung beachten!
Vor Einschalten/Ingangsetzen der Maschine/Anlage
sicherstellen, dass niemand durch die anlaufende Ma-
schine/Anlage gefährdet werden kann!
Absaug- und Entlüftungsvorrichtungen bei laufender
Maschine nicht abschalten bzw. entfernen!
3.5

Sonderarbeiten/Wartung

Sorgfalt
In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-,
Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und -termine ein-
schließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilaus-
rüstungen einhalten! Diese Tätigkeiten darf nur Fach-
personal durchführen.
Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von
Sonder- und Instandhaltungsarbeiten informieren! Auf-
sichtsführenden benennen!
Wartungs- und Reparaturarbeiten sind nur unter der
Aufsicht oder von einer für diese Arbeit qualifizierten
Person durchzuführen.
Ölverlust führt zu schlüpfrigem Boden. Fangen Sie
deswegen bei einer Wartung immer damit an, dass Sie
den Boden und die Außenseite der Maschine reinigen.
Kontroll-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur an
stillstehender und druckloser Schraubenkompressor-
anlage durchführen. Entfernte Schutzeinrichtungen nach
Abschluss der Arbeiten wieder montieren. Ein Betrieb
ohne Schutzeinrichtungen ist nicht zulässig. Bei Arbei-
ten an laufender Schraubenkompressoranlage soll die
Arbeitskleidung fest anliegen.
Ist die Maschine/Anlage bei Wartungs- und Reparatur-
arbeiten komplett ausgeschaltet, muss sie gegen un-
erwartetes Wiedereinschalten gesichert werden:
• Hauptschalter verschließen und Schlüssel abziehen
und/oder
• am Hauptschalter Warnschild anbringen.
Nur die richtigen Werkzeuge für Wartungs- und Repa-
raturarbeiten benutzen.
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Zum Reinigen von Teilen niemals entflammbare Lö-
sungsmittel oder Tetrachlorkohlenstoff verwenden. Tref-
fen Sie Vorkehrungen gegen giftige Dämpfe von Reini-
gungsflüssigkeiten.
Bei allen Arbeiten, die den Betrieb, die Produktionsan-
passung, die Umrüstung oder die Einstellung der Ma-
schine/Anlage und ihrer sicherheitsbedingten Einrich-
tungen sowie Inspektion, Wartung und Reparatur betref-
fen, Ein- und Ausschaltvorgänge gemäß der Betriebsan-
leitung und Hinweise für Instandhaltungsarbeiten be-
achten!
Instandhaltungsbereich, soweit erforderlich, weiträu-
mig absichern!
Einzelteile und größere Baugruppen sind beim Aus-
tausch sorgfältig an Hebezeugen zu befestigen und zu
sichern, so dass hier keine Gefahr ausgehen kann. Nur
geeignete und technisch einwandfreie Hebezeuge so-
wie Lastaufnahmemittel mit ausreichender Tragkraft
verwenden! Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten
oder arbeiten!
Während der Wartung und bei Durchführung von Repa-
raturen ist stets auf Sauberkeit zu achten. Schmutz fern-
halten, indem Sie die Teile und freigelegten Öffnungen
mit einem sauberen Tuch, Papier oder Klebestreifen
abdecken.
Nach Beendigung von Reparaturarbeiten immer prü-
fen, ob keine Werkzeuge, lose Teile oder Putzlappen in
oder aus der Maschine, Antriebsmotor oder Antriebsvor-
richtung zurückgelassen worden sind.
Vorsicht bei laufender Schraubenkompressoranlage.
Wartung/Störungsbeseitigung
Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Unter-
nehmer die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten
auftretenden Gefahren sowie über Maßnahmen zu ihrer
Abwendung zu unterrichten; die Versicherten haben alle
der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unter-
stützen. Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder
Beseitigung von Gefahren müssen regelmäßig gewartet
und auf ihre Funktionsfähigkeit mindestens jährlich über-
prüft werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu
beseitigen bzw. dem Vorgesetzten zu melden.
Nur Original-Ersatzteile benutzen.
Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten sind nur bei
abgeschalteter Anlage und abgeschalteter Netzstrom-
versorgung durchzuführen. Sicherstellen, dass das Ag-
gregat nicht versehentlich eingeschaltet werden kann.
Vor dem Ausbau bzw. Öffnen von druckführenden Tei-
len das Aggregat und alle Druckquellen wirksam ab-
sperren und eine Druckentlastung des gesamten Sys-
tems vornehmen.
In der Nähe des Ölsystems niemals schweißen oder
eine andere Hitze erfordernde Arbeit durchführen. Druck-
behälter oder Öl enthaltende Bauteile und Rohrleitun-
gen müssen vor Durchführung solcher Arbeiten vollstän-
dig abgelassen und beispielsweise mittels Dampfstrahl
gereinigt sein.
Niemals an irgendeinem Druckbehälter schweißen bzw.
diese in irgendeiner Weise ändern.
Wenn an einer Maschine Arbeiten durchgeführt wer-

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