3.
Sicherheitsbestimmungen
3.1
Kennzeichnung der Sicherheitshin-
weise
CompAir übernimmt keinerlei Verantwortung für irgend-
eine Beschädigung und Verletzung durch Nichtbefolgen
dieser Sicherheitsvorkehrungen oder Nichtbeachten der
üblichen Sorgfalt und Vorsicht bei der Handhabung,
beim Betrieb, bei der Wartung oder Reparatur, selbst
wenn diese nicht ausdrücklich in dieser Betriebsanlei-
tung erwähnt sind.
Sollte irgendeine in dieser Anleitung enthaltene Vor-
schrift, besonders in Bezug auf Sicherheit, nicht den
örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so
gilt die strengere der beiden.
Diese Sicherheitsbestimmungen sind allgemeiner Art
und gelten für verschiedene Maschinentypen und -aus-
rüstungen. Daher kann es sein, dass einige Angaben
nicht für das (die) in dieser Anleitung beschriebene(n)
Aggregat(e) gelten.
Gefahr.
So gekennzeichnete Stellen weisen auf mögliche Ge-
fährdung von Personen hin.
Achtung
So gekennzeichnete Stellen weisen auf mögliche
Gefährdung von Maschine oder Teilen der Maschine
hin.
Hinweis
So gekennzeichnete Stellen geben technische Informa-
tionen zur optimalen wirtschaftlichen Verwendung der
Maschine.
3.2
Allgemeine Sicherheitshinweise
Organisatorische Maßnahmen
Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der Ma-
schine/Anlage griffbereit aufbewahren!
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige
gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und
anweisen! Derartige Pflichten können auch z.B. den
Umgang mit Gefahrstoffen oder das Zurverfügung-stel-
len/Tragen persönlicher Schutzausrüstungen oder stra-
ßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Betriebsanleitung um Anweisungen einschließlich
Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung be-
trieblicher Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsor-
ganisation, Arbeitsabläufe, eingesetztem Personal, er-
gänzen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Per-
sonal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und
hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise gele-
sen haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät.
Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z.B.
beim Rüsten, Warten, an der Maschine tätig werdendes
Personal.
Zumindest regelmäßig sicherheits- und gefahrenbe-
wusstes Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung kontrollieren!
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose
Kleidung oder Schmuck einschließlich Ringe tragen. Es
besteht Verletzungsgefahr z.B. durch Hängenbleiben
oder Einziehen. Soweit erforderlich oder durch Vor-
schriften gefordert, persönliche Schutzausrüstung be-
nutzen!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine/Anlage beachten!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an/auf der
Maschine/Anlage vollzählig in lesbarem Zustand halten!
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine/
Anlage oder ihres Betriebsverhaltens, Maschine/Anlage
sofort stillsetzen und Störung der zuständigen Stelle/
Person melden!
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten
technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei
Originalersatzteilen immer gewährleistet.
Hydraulik-Schlauchleitungen in den angegebenen bzw.
in angemessenen Zeitabständen auswechseln, auch
wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel erkennbar
sind!
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung ange-
gebene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspekti-
onen einhalten!
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist
eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung un-
bedingt notwendig.
Standort und Bedienung von Feuerlöschern bekannt-
machen! Die Brandmelde- und Brandbekämpfungsmaß-
nahmen beachten!
Grenzwerte (Drücke, Zeiteinstellungen usw.) müssen
dauerhaft gekennzeichnet sein.
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