In keinem Fall wird die kumulative Haftung von Systemair,
seinen Lieferanten oder verbundenen Unternehmen für alle
Schadenersatzansprüche, die sich aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, und
unabhängig davon, ob der Schadenersatzanspruch auf
Vertrag, Verschuldenshaftung, Fahrlässigkeit oder
unerlaubter Handlung oder einer anderen Rechts- oder
Billigkeitstheorie beruht, außer der Haftung nach
zwingendem Recht, fünfzehn (15) Prozent der Zahlungen
übersteigen, die Sie für die Nutzung des Dienstes in den
zwölf (12) Monaten vor der Inanspruchnahme des Dienstes
geleistet haben.
Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Rechte und
Rechtsbehelfe sind ausschließlich und nicht kumulativ.
Etwaige Ansprüche gemäß dieser Bestimmung unterliegen
einer Verjährungsfrist von einem (1) Jahr nach deren
Inkrafttreten.
Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses alle Informationen und Daten, die
zwischen Ihnen und Systemair offengelegt werden,
vertraulich zu behandeln.
Dauer der Vereinbarung, Beendigung
Diese Vereinbarung tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft.
Sie gilt für den Zeitraum, der in einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung mit Systemair oder, wenn keine
solche Vereinbarung getroffen wurde, für die Dauer der
Nutzung des Dienstes.
Systemair ist (neben allen anderen Rechten, die Systemair
möglicherweise hat) berechtigt, die Vereinbarung mit
sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn eine Verletzung einer
der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen
vorliegt.
Systemair ist ferner berechtigt, die Vereinbarung mit
sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Systemair oder
seinem Partner oder Subunternehmer aus irgendeinem
Grund die Erbringung des Dienstes untersagt oder
unmöglich ist
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