GEFAHR
UNFALLGEFAHR DURCH FEHLEINSCHÄTZUNG ANDERER VERKEHRSTEILNEHMER!
Die Geschwindigkeit von E-Bikes wird von anderen Verkehrsteilnehmern oft unterschätzt.
Fahren Sie stets vorausschauend und verlassen Sie sich nicht auf angemessene
Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer.
GEFAHR
VERLETZUNGSGEFAHR DURCH UNBEABSICHTIGTE AKTIVIERUNG DES E-BIKE-SYSTEMS!
Vor Arbeiten am E-Bike wie z.B. Inspektion, Reparatur, Montage, Wartung, Arbeiten am
Riemen etc., vor Transport z.B. im Auto, im Flugzeug etc. sowie vor der Lagerung muss
der Akku aus dem E-Bike entfernt werden.
GEFAHR
UNFALLGEFAHR DURCH PLÖTZLICHES VERSAGEN VORGESCHÄDIGTER ODER
VERSCHLISSENER KOMPONENTEN!
E-Bikes sind sehr hohen Belastungen und hohem Verschleiß ausgesetzt. Zusätzlich
können nicht vorgesehene Fahrmanöver oder Stürze nicht vorhersehbare
Belastungsspitzen zur Folge haben. Diese Belastungen können Komponenten Ihres E-
Bikes unbemerkt schädigen.
Ihr E-Bike muss daher regelmäßig durch einen Fachhändler auf Verschleiß und
•
Beschädigungen geprüft werden. Siehe auch 10. „Wartung" auf Seite 33. Verschlissene
oder beschädigte Komponenten müssen getauscht werden.
GEFAHR
UNFALLGEFAHR DURCH NICHT BEHOBENES STEUERSATZSPIEL!
Wird ein Steuersatzspiel nicht behoben, kann der Steuersatz mit der Zeit eine Kerbwirkung
auf den Gabelschaft haben. In Folge dieser Einwirkung kann der Gabelschaft geschwächt
werden und brechen, was Stürze mit schweren Folgen nach sich ziehen kann!
Steuersatzspiel regelmäßig prüfen und beheben (siehe 5.3 „Lenker geradestellen und
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Steuersatzspiel einstellen" auf Seite 16).
Bei Unklarheiten sollte ein Fachhändler aufgesucht werden.
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GEFAHR
UNFALLGEFAHR DURCH KONTAKT VON FUSS UND VORDERRAD BZW. SCHUTZBLECH!
Bei großem Lenkeinschlag kann je nach Rahmen- und Schuhgröße sowie Fußposition
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die Fußspitze das Vorderrad oder das Schutzblech berühren.
Bei langsamer Fahrt darauf achten, dass der Lenkeinschlag eingeschränkt sein kann.
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Bei schnellerer Fahrt ist das eher unproblematisch, da hier der Lenkeinschlag in der
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Regel kleiner ist.
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