2.1
SICHERHEIT IM UMGANG MIT DEN BREMSEN
GEFAHR
UNFALLGEFAHR DURCH REDUZIERTE BREMSLEISTUNG INFOLGE NICHT
EINGEBREMSTER BREMSBELÄGE!
Scheibenbremsen können erst nach sorgfältigem Einbremsen der Bremsbeläge ihre volle
Bremskraft entfalten.
Die Bremsen sollten wie folgt eingebremst werden: etwa 20 bis 30 Mal jeweils mit der
•
Vorder- und Hinterradbremse von 30 km/h auf 5 km/h abbremsen. Die Bremsungen
sollten so stark wie möglich erfolgen, ohne dass eines der Räder blockiert und abseits
des öffentlichen Straßenverkehrs durchgeführt werden.
GEFAHR
UNFALLGEFAHR DURCH HOHE BREMSKRAFT DER SCHEIBENBREMSEN!
Scheibenbremsen besitzen eine sehr hohe Bremskraft. Plötzliches Bremsen kann zum
Kontrollverlust des E-Bikes führen.
Machen Sie sich abseits des öffentlichen Straßenverkehrs in sicherer Umgebung mit
•
der Bremswirkung der Scheibenbremsen vertraut.
2.2
SICHERHEIT BEI DER VERWENDUNG VON GEPÄCKTRÄGERN
WARNUNG
UNFALLGEFAHR DURCH FALSCHE HANDHABUNG VON GEPÄCKTRÄGERN!
Eine falsche Handhabung des Heck- oder Frontgepäckträgers oder eine unsachgemäße
Befestigung des Gepäcks kann während der Fahrt zu schweren Unfällen führen.
Gepäckträger dürfen nur mit der vorgeschriebenen Maximallast belastet werden.
•
Angaben zur Maximallast finden Sie auf dem Gepäckträger.
Das maximale Systemgewicht des E-Bikes (siehe 1.7 „Maximales Systemgewicht" auf
•
Seite 7) darf auch mit beladenem Gepäckträger nicht überschritten werden.
Das Fahrverhalten des E-Bikes, insbesondere das Lenk- und Bremsverhalten, wird sich
•
durch den beladenen Gepäckträger verändern.
Das Anbringen vom weiteren Zubehör am Gepäckträger (z.B. Packtaschen) muss nach
•
Angaben des jeweiligen Herstellers erfolgen.
Das Gepäck darf die Sichtbarkeit des Lichts und der Reflektoren nicht beeinträchtigen.
•
Gepäck sollte möglichst gleichmäßig auf beiden Seiten des Gepäckträgers verteilt
•
werden und gegen Herunterfallen oder Verrutschen gesichert werden.
Es dürfen keine losen Teile herunterhängen.
•
Befestigungselemente des Gepäckträgers müssen regelmäßig geprüft und gesichert
•
werden.
Gepäckträger dürfen nicht verändert oder modifiziert werden.
•
Es dürfen keine Kindersitze oder Anhänger am Gepäckträger montiert werden.
•
Die Anzugsdrehmomente der Schrauben sind nach Wartungsintervall zu überprüfen.
•
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