3.
GARANTIE / GEWÄHRLEISTUNG
3.1
GARANTIEDAUER
Tout Terrain gewährt eine Standardgarantie über 3 Jahre auf Defekte von Tout Terrain
Rahmen und Tout Terrain Gabeln, wenn diese auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführen sind. Die freiwillig verlängerte Garantie beinhaltet keine Arbeitskosten oder
Transportkosten für den Umbau. Sie ist beschränkt auf Ersatz oder Reparatur des defekten
Bauteiles.
Nach einer kostenlosen Online-Registrierung auf
Erstkäufer innerhalb von 6 Wochen ab dem Kaufdatum wird diese Bruchgarantie um weitere
24 Monate – also auf insgesamt 5 Jahre – verlängert (Garantieverlängerung gilt nur für AT, DE,
CH und Benelux). Die gesetzliche Gewährleistung wird durch die von Tout Terrain freiwillig
verlängerte Garantie nicht eingeschränkt. Die freiwillig verlängerte Garantie gilt nur für einen
Bruch von Tout Terrain Rahmen oder Gabel. Für die Pulverbeschichtung gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die freiwillig verlängerte Bruchgarantie gilt nur für den Ersterwerber/-in und ist nicht
übertragbar. Sie beinhaltet keine für einen Umbau anfallende Arbeitskosten oder
Transportkosten und ist beschränkt auf Ersatz oder Reparatur des defekten Bauteils. Die
Einhaltung der Garantiebestimmungen ist Voraussetzung für einen Garantieanspruch.
3.2
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Die Garantie gilt nur für den/die Ersterwerber/-in des betroffenen E-Bikes und ist nicht
•
übertragbar.
Sollte eine Garantieleistung in Anspruch genommen werden, resultiert daraus weder
•
eine Verlängerung noch ein Neubeginn der Garantiedauer.
Die Vorlage der Kaufquittung ist unbedingt erforderlich. Ansonsten ist eine umgehende
•
und positive Garantieerledigung nicht möglich.
Tout Terrain behält sich das Recht vor, kostenfreie Mängelbeseitigung abzulehnen,
•
wenn die erforderlichen Dokumente nicht mit dem reklamierten Teil vorgelegt werden.
Die Gewährleistung/Garantie umfasst keinen der nachfolgenden Punkte:
•
Unfälle oder andere nicht in der Macht von Tout Terrain liegende Umstände
•
Reparaturen durch Dritte, die keine autorisierten Tout Terrain Fachhändler sind
•
Fahrräder, bei denen die Rahmennummer geändert, entfernt oder unleserlich gemacht
•
wurde
Tout Terrain Rahmen oder Starrgabeln, die neu lackiert wurden
•
Ein Garantieanspruch ist immer bei einem autorisierten Tout Terrain Fachhändler (am
•
besten bei dem Händler, bei dem Sie das Fahrrad gekauft haben) geltend zu machen.
Im Falle eines Garantieanspruches hat Tout Terrain die Möglichkeit, nach eigenem
•
Ermessen die defekten Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil
derselben Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann Tout Terrain ein Teil,
welches als Nachfolge-Bauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des
tout-terrain.de/de/service
13
durch den