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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Fachhändler oder
Telekom), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikations-
endgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacher-
füllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung
oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder
Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minde-
rung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten
und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadens-
ersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungs-
gemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbe-
wahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse
entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Ver-
brauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wieder
aufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunika-
tionsendgerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten
an die Service-Hotline
01805 53 90 90
wenden (0,14 €/Min. aus
dem Festnetz, höchstens 0,42 €/Min. aus den Mobilfunknetzen) oder
senden Sie eine E-Mail an vtechservice@datrepair.de.
70 ANHANG

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Diese Anleitung auch für:

Speedphone 10Speedphone 31

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