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Gewährleistung; Prüfmittelüberwachung - KERN MPS_M Serie Betriebsanleitung

Personenwaage , stehhilfewaage, adipositaswaage; rollstuhl- / transportliegenwaage
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3.4 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
• Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
• Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
• Veränderung oder Öffnen des Gerätes
• Mechanische Beschädigung und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten,
• natürlichem Verschleiß und Abnützung
• Nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
• Überlastung des Messwerkes
• Fallenlassen der Waage
3.5 Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen Wägeeigenschaf-
ten der Waage und eines eventuell vorhandenen Prüfgewichtes in regelmäßigen Ab-
ständen überprüft werden. Der verantwortliche Benutzer hat hierfür ein geeignetes
Intervall sowie die Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen
bezüglich der Prüfmittelüberwachung von Waagen sowie der hierfür notwendigen
Prüfgewichte sind auf der KERN- Homepage (www.kern-sohn.com) verfügbar. Im
akkreditierten DKD- Kalibrierlaboratorium können bei KERN schnell und kostengüns-
tig Prüfgewichte und Waagen kalibriert werden (Rückführung auf das nationale Nor-
mal).
Bei Personenwaagen mit Körper-Größenmesser ist eine messtechnische Überprü-
fung der Genauigkeit des Messstabes zu empfehlen, aber nicht zwingend notwendig,
da die Ermittlung der menschlichen Körpergröße immer mit einer sehr großen Unge-
nauigkeit behaftet ist.
MPS / MTS / MXS / MWS-BA-d-1518
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