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Sachwidrige Verwendung - KERN MPS_M Serie Betriebsanleitung

Personenwaage , stehhilfewaage, adipositaswaage; rollstuhl- / transportliegenwaage
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Die Wägeplattform darf nur durch Personen betreten werden, die sicher
mit beiden Füssen auf der Wägeplattform stehen können bzw. die ruhig
sitzen oder können (Stuhlwaage und Rollstuhlwaage).
Die Wägeplattform bzw. die Fußstützen sind mit einer rutschfesten Oberfläche ver-
sehen, die nicht entfernt oder während einer Personenwägung abgedeckt sein dür-
fen.
Bei Waagen mit Körpergrößenmessstab ist darauf zu achten, dass die obere Klappe
nach Gebrauch sofort wieder nach unten geklappt wird, um eine Verletzungsgefahr
zu vermeiden.
Die Waage ist vor jedem Einsatz durch die mit der sachgerechten Handhabung ver-
traute Person auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Wenn die Waage keinen Kontakt mit dem Übertragungskabel
hat, den Übertragungsport nicht berühren, um das Entstehen
einer ESD-Störung zu verhindern.

3.3 Sachwidrige Verwendung

Die Waagen nicht für dynamische Verwiegungen verwenden.
Keine Dauerlast auf der Wägeplatte belassen. Diese kann das Messwerk
beschädigen.
Stöße und Überlastungen der Wägeplatte über die angegebene Höchstlast (Max),
abzüglich einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Die
Waage kann hierdurch beschädigt werden.
Waage niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausführung
ist nicht Ex-geschützt. Dabei ist zu beachten, dass ein brennbares Gemisch auch
aus Anästhesiemitteln mit Sauerstoff oder Lachgas entstehen kann.
Die Waage darf nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen Wägeer-
gebnissen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waage führen.
Die Waage darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden. Abwei-
chende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizugeben.
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MPS / MTS / MXS / MWS-BA-d-1518

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