Garantie
Verantwortlichkeit des Herstellers
Der Hersteller, Zusammenbauer, Errichter oder
Einführer betrachtet sich nur dann für die
Auswirkung auf die Sicherheit, Zuverlässigkeit
und Leistung des Gerätes als verantwortlich,
wenn
- Montage, Erweiterungen, Neueinstellungen,
Änderungen oder Reparaturen durch von
ihm ermächtigte Personen ausgeführt
werden,
- die elektrische Installation des betreffenden
Raumes den Anforderungen VDE 0100, 0107
bzw. IEC-Festlegungen entspricht,
- das Gerät in Übereinstimmung mit der
Gebrauchsanweisung verwendet wird,
- die sicherheitstechnischen Kontrollen
regelmäßig durchgeführt werden.
Garantie
Auf jeden Perfusor fm leistet B. Braun 24
Monate Garantie ab Lieferdatum. Sie umfaßt
das Instandsetzen oder den Ersatz von schad-
haften Teilen, sei es infolge von Konstruktions-,
Fabrikations- oder Materialfehlern. Die Garan-
tie erlischt, wenn der Besitzer oder Dritt-
personen Änderungen oder Reparaturen am
Gerät aus-führen.
Von der Garantie ausgenommen:
Beheben von Störungen, die auf Fehlmanipula-
tionen, unsachgemäße Behandlung oder auf
normale Abnutzung zurückzuführen sind sowie
Akkus.
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Die CE Kennzeichnung bestätigt die Überein-
stimmung dieses Medizinproduktes mit der
"Richtlinie des Rates über Medizinprodukte
93/42/EWG" vom 14.6.93.
B. Braun Melsungen AG
Service
Der Perfusor fm bedarf alle 2 Jahre einer si-
cherheitstechnischen Kontrolle mit Eintrag in
das Gerätebuch.
Eine 2-jährliche Wartung wird empfohlen. Es
ist das einfachste, diese vom kompetenten
Service durchführen zu lassen. Individuelle
Absprachen berücksichtigen die spezifischen
Bedingungen jeder Klinik.
Bei Bedarf kann ein komplettes Service-Hand-
buch zur Verfügung gestellt werden. Allerdings
nur in Verbindung mit einer technischen Schu-
lung.