Gewährleistungsbestimmungen
In Deutschland/Österreich und allen Staaten, die dem EU-Recht unterliegen, gelten teilweise
vereinheitlichte Bedingungen zur Gewährleistung/Sachmängelhaftung. Informieren Sie sich
über die für Sie geltenden nationalen Vorschriften. Gemäß Gewährleistungsrecht steht Ihnen
eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu. Halten Sie bitte die in dieser Bedienungsanleitung
aufgeführten Inspektions- und Wartungsintervalle ein. Für die Inanspruchnahme von
Gewährleistungsansprüchen sind die Originalrechnung vorzulegen und die regelmäßigen
Inspektionen nachzuweisen.
Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf:
•
Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen.
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alle Teile des Fahrrads, die einem funktionsbedingten Verschleiß unterliegen, soweit es sich nicht
um Produktions- oder Materialfehler handelt (siehe „Liste der Verschleißteile" weiter unten).
•
Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege, nicht fachmännisch durchgeführte
Reparaturen, Umbauten oder Austausch von Teilen am Fahrrad entstanden sind.
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Unfallschäden oder sonstige ungewöhnliche Einwirkungen von außen, soweit diese nicht auf
Informations- oder Produktfehler zurückzuführen sind.
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Reparaturen, die unter Einsatz von Gebraucht-Teilen erfolgen oder Schäden, die daraus resultieren.
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Schäden, die durch wettkampfmäßigen Einsatz des Produktes entstehen.
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Nachträgliche Anbauten, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zum Lieferumfang des Produktes
gehörten oder Schäden, die durch die nicht fachmännische Montage dieser Anbauten entstanden
sind.
Liste der Fahrrad Verschleißteile
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Bereifung, Felgen (bei Felgenbremsen)
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Ketten- und Zahnriemen, Fahrradkette
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Kettenräder, Schaltungsrollen, Ritzel, Innenlager
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Schalt- und Bremszüge, Bremsbeläge
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Glühlampen, Leuchtmittel der Lichtanlagen
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Griffbezüge
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Hydraulik-Öle und Schmierstoffe
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Akku
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