1.
Lieferumfang
- 1 Anschlußklemmflansch mit Isolationsunterlage
- 1 Beutel mit Befestigungsteilen
- 1 Tasche Technische Dokumentation
- 1 Flammenrohr
- 1 Einstellschablone
Für einen sicheren, umweltgerechten und energiesparenden Betrieb sind folgende Normen zu berücksichtigen:
DIN 4755
Ölfeuerungen in Heizungsanlagen
EN 226
Anschluß von Ölzerstäubungs- und Gasbrennern mit Gebläse am Wärmeerzeuger
EN 60335-2
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch
2.
Allgemeine Hinweise
Die Blaubrenner VB1.20/28/30/47 sind ausgelegt für die schadstoffarme Verbrennung von Heizöl Extra Leicht
nach Ländernormung:
AT: ÖNORM C 1109: Standard und schwefelarm
BE: NBN T52.716: Standard und NBN
EN590: schwefelarm
CH: SN 181160-2 : Heizöl EL und Öko-Heizöl schwefelarm
DE: DIN 51603-1: Standard und schwefelarm.
Sie entsprechen in Aufbau und Funktion der EN267. Sie sind zur Ausrüstung aller der EN303 entsprechenden
Wärmeerzeuger bzw. von Warmlufterzeugern nach DIN 4794 oder DIN 30697 innerhalb ihres Leistungsbereiches
geeignet. Jede andere Verwendungsart erfordert die Genehmigung von Capito. Montage und Inbetriebnahme
dürfen ausschließlich von autorisierten Fachkräften durchgeführt werden, wobei die geltenden Richtlinien und
Vorschriften zu beachten sind.
3.
Aufstellungsort
Die Brenner darf nicht in Räumen mit aggressiven Dämpfen (z.B. Haarspray, Perchloräthylen, Tetrachlorkohlen-
stoff ), starkem Staubanfall oder hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. Waschküchen) darf der Brenner in diesem Fall nicht
in Betrieb genommen werden.
Sofern für die Luftversorgung kein LAS-Anschluß ausgeführt wird, muss eine Zuluftöffnung vorhanden sein, mit:
DE: bis 50 kW: 150 cm
für jedes weitere kW: + 2,0 cm
CH: QF [kW] x 6= ...cm
Aus kommunalen Vorschriften können sich Abweichungen ergeben.
Für Schäden, die sich aus folgenden Gründen ergeben, schließen wir die Gewährleistung aus:
- unsachgemäße Verwendung
- fehlerhafte Montage bzw. Instandsetzung durch Käufer oder Dritte, einschließlich Einbringen von Teilen
fremder Herkunft.
Übergabe und Bedienungsanweisung
Der Ersteller der Feuerungsanlage hat dem Betreiber der Anlage, spätestens bei der
Übergabe, eine Bedienungs- und Wartungsanweisung zu übergeben. Diese ist im
Aufstellungsraum des Wärmeerzeugers gut sichtbar auszuhängen.
Die Anschrift und Rufnummer der nächsten Kundendienststelle ist einzutragen.
Hinweis für den Betreiber
Die Anlage sollte jährlich mindestens einmal von einer Fachkraft überprüft werden. Um eine regelmäßige
Durchführung zu gewährleisten, empfiehlt sich der Abschluß eines Wartungsvertrages.
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; mind. jedoch 200 cm
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