1.5
Auswahl der Komponenten
Die Auswahl der Komponenten muss unter Berücksichtigung der Schnittstellen (siehe „5. Technische
Daten" auf Seite 19), des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (siehe „2.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch"
auf Seite 7) und des maximalen Systemgewichts (siehe „1.8 Gewichtsgrenze" auf Seite 5) erfolgen.
Es dürfen keine Gepäckträger, Fahrradanhänger oder Kindersitze am Fahrrad angebracht werden.
1.6
Gewährleistung und Garantie
Alle Infos zu Gewährleistung und Garantie findest du unter rosebikes.de/agb.
Wenn du Gewährleistungsansprüche an deinem Fahrrad oder einzelnen Komponenten geltend machen
willst, musst du das komplette Fahrrad einschicken und nicht nur defekte Komponenten. Nur so können
wir prüfen, ob die Voraussetzungen der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche erfüllt sind.
1.7
Verschleißteile
Die in der folgenden Auflistung erwähnten Komponenten sollten regelmäßig kontrolliert und nach Bedarf
getauscht werden:
• Steuersatz
• Aufkleber und Lackierung
1.8
Gewichtsgrenze
Der ROSE XLITE Rahmen ist für ein maximales Systemgewicht von 110 kg ausgelegt. Das Systemgewicht
addiert sich aus Fahrer, Fahrrad, Ausrüstung (Helm, Rucksack, Schuhe, Kleidung) und Gepäck.
Werden Komponenten mit einem niedrigeren maximalen Systemgewicht montiert, reduziert sich das
maximale Systemgewicht des Gesamtsystems auf den Wert der Komponente mit dem niedrigsten Wert
1.9
Haftungsausschluss
Die in diesem Handbuch aufgeführten Tätigkeiten müssen von Personen mit ausreichendem Fachwissen
durchgeführt werden.
Der Anwender haftet für Schäden infolge von:
• Verwendung außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (siehe„2.2 Bestimmungsgemäßer
Gebrauch" auf Seite 7)
• Nichtbeachtung sicherheitsrelevanter Bestimmungen
• Unsachgemäßer Montage, Reparatur und Wartung
• Verwendung nicht zugelassener Ersatz- und Zubehörteile
• Veränderung am Rahmen
Bei Zweifeln muss ein ausgebildeter Zweiradmechatroniker oder der ROSE Service hinzugezogen werden.
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