2.3 Verantwortung des Betreibers
Der Stellantrieb mit Ventil und Komponenten darf nur in einem technisch ordnungsgemäßen und
sicheren Zustand betrieben werden. Der Betreiber hat folgende Punkte zu beachten:
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Stellen Sie sicher, dass die Betriebsanleitung allen Personen zur Verfügung steht, die Arbeiten
am Stellantrieb mit Ventil und Komponenten durchführen.
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Stellen Sie sicher, dass alle Personen diese Betriebsanleitung und die relevante Nutzungsdoku-
mentation der Komponenten vor der Arbeit am Stellantrieb mit Ventil und Komponenten gelesen
und verstanden haben.
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Stellen Sie die am Montageort geforderten Umgebungsbedingungen und Abstände sicher.
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Stellen Sie sicher, dass die Montage, Installation und Inbetriebnahme entsprechend der
Aufgaben nur von einem Monteur, einer Elektrofachkraft oder einem Inbetriebnahmetechniker
ausgeführt werden. Siehe Absatz "Qualifikationen des Personals", Seite 7.
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Informieren Sie bei Beschädigung von Stellantrieb und/oder Ventil Ihren
Kieback&Peter-Ansprechpartner.
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Stellen Sie sicher, dass das Personal die landesspezifisch vorgeschriebene Persönliche Schut-
zausrüstung (PSA) erhält und jederzeit verwendet.
2.4 Qualifikationen des Personals
Monteur
Als Monteur gilt, wer mit dem beschriebenen Stellantrieb mit Ventil vertraut ist und aufgrund seiner
fachlichen Ausbildung, ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen besitzt. Der Monteur kennt die
einschlägigen Bestimmungen, kann übertragene Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren
erkennen.
Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft gilt, wer mit dem beschriebenen Stellantrieb vertraut ist. Aufgrund seiner fachli-
chen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen beherrscht er die Aufgabengebiete Kabel-, Leitungen
und Verlegesysteme sehr gut, hat gute Kenntnisse in den Bereichen Elektrotechnik, elektrische
Maschinen und Antriebe sowie Grundlagenkenntnisse der Feldbussysteme. Die Elektrofachkraft
kennt die einschlägigen Bestimmungen, kann übertragene Arbeiten beurteilen und mögliche
Gefahren erkennen.
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird i. d. R. durch den erfolgreichen Abschluss einer
Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur oder Elektrotechniker, nachgewiesen. Eine Ausbildung kann
auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch
eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden.
Inbetriebnahmetechniker
Als Inbetriebnahmetechniker gilt, wer sich mit den Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen auskennt.
Aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen beherrscht er die Aufgabenge-
biete Feldgeräte (Sensoren und Aktoren), Feldbussysteme sowie elektrische Maschinen und
Antriebe sehr gut. Der Inbetriebnahmetechniker kennt die einschlägigen Bestimmungen, kann über-
tragene Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen.
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3.09-20.365-80-DE | 2023-09-10