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Bosch GMS 120 Professional Originalbetriebsanleitung Seite 469

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Zur Verwendung von Schrauberbits benötigen Sie einen Uni-
versalhalter (16) mit SDS-plus-Aufnahmeschaft (Zubehör).
– Reinigen Sie das Einsteckende des Aufnahmeschaftes
und fetten Sie es leicht ein.
– Setzen Sie den Universalhalter drehend in die Werkzeug-
aufnahme ein, bis er selbsttätig verriegelt wird.
– Prüfen Sie die Verriegelung durch Ziehen am Universal-
halter.
– Setzen Sie einen Schrauberbit in den Universalhalter.
Verwenden Sie nur zum Schraubenkopf passende
Schrauberbits.
– Zum Entnehmen des Universalhalters schieben Sie die
Verriegelungshülse (4) nach hinten und entnehmen den
Universalhalter (16) aus der Werkzeugaufnahme.
Wartung und Service
Wartung und Reinigung
Nehmen Sie den Akku vor allen Arbeiten am Elektro-
u
werkzeug (z.B. Wartung, Werkzeugwechsel etc.) so-
wie bei dessen Transport und Aufbewahrung aus dem
Elektrowerkzeug. Bei unbeabsichtigtem Betätigen des
Ein-/Ausschalters besteht Verletzungsgefahr.
Halten Sie das Elektrowerkzeug und die Lüftungs-
u
schlitze sauber, um gut und sicher zu arbeiten.
Eine beschädigte Staubschutzkappe ist sofort zu er-
u
setzen. Es wird empfohlen, dies von einem Kunden-
dienst vornehmen zu lassen.
– Säubern Sie die Werkzeugaufnahme (2) nach jedem Ge-
brauch.
Kundendienst und Anwendungsberatung
Der Kundendienst beantwortet Ihre Fragen zu Reparatur und
Wartung Ihres Produkts sowie zu Ersatzteilen. Explosions-
zeichnungen und Informationen zu Ersatzteilen finden Sie
auch unter: www.bosch-pt.com
Das Bosch-Anwendungsberatungs-Team hilft Ihnen gerne
bei Fragen zu unseren Produkten und deren Zubehör.
Geben Sie bei allen Rückfragen und Ersatzteilbestellungen
bitte unbedingt die 10-stellige Sachnummer laut Typen-
schild des Produkts an.
Deutschland
Robert Bosch Power Tools GmbH
Servicezentrum Elektrowerkzeuge
Zur Luhne 2
37589 Kalefeld – Willershausen
Kundendienst: Tel.: (0711) 400 40 460
E-Mail: Servicezentrum.Elektrowerkzeuge@de.bosch.com
Unter www.bosch-pt.de können Sie online Ersatzteile be-
stellen oder Reparaturen anmelden.
Anwendungsberatung:
Tel.: (0711) 400 40 460
Fax: (0711) 400 40 462
E-Mail: kundenberatung.ew@de.bosch.com
Bosch Power Tools
Weitere Serviceadressen finden Sie unter:
www.bosch-pt.com/serviceaddresses
Transport
Die empfohlenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforde-
rungen des Gefahrgutrechts. Die Akkus können durch den
Benutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße transportiert
werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport oder Spediti-
on) sind besondere Anforderungen an Verpackung und
Kennzeichnung zu beachten. Hier muss bei der Vorbereitung
des Versandstückes ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen
werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschädigt
ist. Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken Sie den Ak-
ku so, dass er sich nicht in der Verpackung bewegt. Bitte be-
achten Sie auch eventuelle weiterführende nationale Vor-
schriften.
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Akkus, Zubehör und Verpa-
ckungen sollen einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zugeführt werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge und Akkus/Batte-
rien nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elek-
tro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in natio-
nales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektro-
werkzeuge und gemäß der europäischen Richtlinie
2006/66/EG müssen defekte oder verbrauchte Akkus/Bat-
terien getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wie-
derverwendung zugeführt werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können Elektro- und Elektro-
nikaltgeräte aufgrund des möglichen Vorhandenseins ge-
fährlicher Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit haben.
Nur für Deutschland:
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten für
private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Ver-
treiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten ver-
pflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektro-
nikgeräte von mindestens 400 m² sowie Vertreiber von Le-
bensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elek-
tro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereit-
stellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikge-
räts an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abga-
Deutsch | 11
1 609 92A 81T | (22.06.2022)

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